Jobmix bei Studierenden: Steuertipps 

Sie studieren und haben nebenbei unterschiedliche Jobs? Wenn Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, beginnt die Steuerpflicht 2026 grundsätzlich erst ab einem Jahreseinkommen von 14.769 Euro (2025: 14.517 Euro). Ohne Einkünfte aus einem Dienstverhältnis liegt die allgemeine Steuergrenze 2026 bei 13.539 Euro (2025: 13.308 Euro).

Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit

Haben Sie im selben Jahr Einkünfte aus einem Dienstverhältnis und aus einer betrieblichen Tätigkeit, etwa aus einem Werkvertrag, müssen Sie bei Überschreiten der maßgeblichen Einkommensgrenze eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Dafür verwenden Sie das Formular E 1 sowie – je nach Tätigkeit – die Beilage E 1a oder E 1a-K. Eine zusätzliche Arbeitnehmer ist nicht notwendig: Sie ist in der Einkommensteuererklärung bereits enthalten.

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