Bearbeitung von Unterlagen und Eingabe in Taschenrechner
Bearbeitung von Unterlagen und Eingabe in Taschenrechner © Pattarisara , stock.adobe.com

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Arbeitnehmer:innen müssen mit dem monatlichen Entgelt eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung erhalten. Darin muss nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein, wie sich das Entgelt zusammensetzt. Die Abrechnung darf auch elektronisch bereitgestellt werden.

Das muss auf der Abrechnung stehen

  • Bruttobezüge
  • Beitragsgrundlage und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
  • Bemessungsgrundlage und Höhe der Lohnsteuer
  • Bemessungsgrundlage und Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse bei „Abfertigung neu“
  • Höhe des berücksichtigten Familienbonus Plus

Jahreslohnzettel (L16)

Arbeitgeber:innen müssen den Jahreslohnzettel für das vergangene Kalenderjahr an das Finanzamt Österreich übermitteln:

  • elektronisch bis Ende Februar
  • in Papierform bis Ende Jänner

Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis während des Jahres oder mit Jahresende beendet wurde.

Downloads

Links

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Mitbestimmung im Betrieb

Verhandeln ums Gehalt

Mit guter Vorbereitung, starken Argumenten und einem Plan B gelingt die Gehaltsverhandlung.

Junge Frau sitzt vor Laptop

Krankenversicherung angemeldet?

Ob & wie viel Sie Pension oder Krankengeld bekommen, hängt davon ab, ob die Arbeit korrekt bei der Sozialversicherung gemeldet ist.

  • © 2026 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum