Verhandeln ums Gehalt
Mit guter Vorbereitung, starken Argumenten und einem Plan B gelingt die Gehaltsverhandlung.
Arbeitnehmer:innen müssen mit dem monatlichen Entgelt eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung erhalten. Darin muss nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein, wie sich das Entgelt zusammensetzt. Die Abrechnung darf auch elektronisch bereitgestellt werden.
Arbeitgeber:innen müssen den Jahreslohnzettel für das vergangene Kalenderjahr an das Finanzamt Österreich übermitteln:
Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis während des Jahres oder mit Jahresende beendet wurde.
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