Zugang zu FinanzOnline seit 1.10.2025
Seit 1. Oktober 2025 brauchen Sie für FinanzOnline einen zweiten Sicherheitsfaktor – entweder die ID Austria oder eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Natürliche Personen, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bzw. Pensionseinkünfte haben, können sich seit Jänner in FinanzOnline unentgeltlich von einer volljährigen Vertrauensperson aus ihrem privaten Umfeld vertreten lassen. Das Angebot richtet sich vor allem an jene, die sich mit digitalen Behördenwegen schwertun.
Die Vertretung ist kostenlos, transparent und jederzeit widerrufbar. Der Vertreter benötigt eine ID Austria oder EU-eID und darf höchstens vier Personen vertreten.
Die Bevollmächtigung erfolgt über das Formular FON-UV1, das der Vertreter über seinen eigenen FinanzOnline-Zugang hochlädt – der Vertretene braucht dafür keinen eigenen Zugang.
Nach Freischaltung kann die Vertrauensperson die Steuererklärungen einreichen, Ratenzahlungen beantragen und Guthaben bearbeiten. Alle Handlungen sind klar als Vertretung gekennzeichnet. Bescheide gehen weiterhin direkt an den Vertretenen.
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des BMF Unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline
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