Formulare "Steuer & Einkommen"
Beantragen Sie eine Veranlagung, auch, wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind – meist gibt es Geld zurück! Mit direkten Links zu allen Formularen.
Mit einem Freibetragsbescheid können bestimmte Ausgaben – etwa Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen – bereits bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Dadurch zahlen Sie laufend weniger Lohnsteuer und müssen nicht bis zur Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) auf eine mögliche Steuergutschrift warten.
Wird der Freibetrag bei der Lohnverrechnung berücksichtigt, müssen Sie für das betreffende Jahr eine ANV einreichen. Dabei prüft das Finanzamt, wie hoch Ihre tatsächlichen Ausgaben waren. Fallen diese niedriger aus als angenommen, kann es zu einer Steuernachzahlung kommen.
Erhalten Sie zwar einen Freibetragsbescheid, legen die dazugehörige Mitteilung aber nicht bei Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in vor, entsteht daraus keine Verpflichtung zur ANV.
Den Freibetragsbescheid können Sie im Rahmen Ihrer ANV beantragen. Seine Höhe richtet sich grundsätzlich nach den anerkannten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Wenn Sie bereits wissen, dass Ihre künftigen Ausgaben geringer sein werden, können Sie auch einen niedrigeren Freibetrag beantragen.
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