Studentin lernt in der Bibliothek
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Familien­bei­hilfe für Studier­en­de

Studierende können grundsätzlich bis zum 24. Geburtstag Familienbeihilfe bekommen. In bestimmten Fällen verlängert sich der Anspruch bis zum 25. Geburtstag. Voraussetzung sind unter anderem ein entsprechender Studienfortschritt und die Einhaltung der vorgesehenen Studiendauer.

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