Arbeit­nehm­er­schutz

Mit­spra­che­recht bei Schut­z­aus­rüs­tun­gen und neuen Tech­no­lo­gi­en.

Aufgaben des Betriebsrates

Der Betriebsrat ist zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kult­urellen Interessen der ArbeitnehmerInnen berufen.

Be­trieb­liche Aus­bild­ung und Schul­ung

Bei geplanten Maßnahmen der betrieblichen Ausbildung oder Schulung muss der Betriebsrat vom Inhaber zum ehest­möglichen Zeitpunkt informiert werden.

Be­triebs­ver­ein­bar­ung­en

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die von dem/der Arbeitgeber:in und dem Betriebsrat abgeschlossen werden.

Datenschutz für Betriebsräte

Welche Dokumentationspflichten haben Unternehmen, welche Rolle spielt der Betriebsrat für den Beschäftigtendatenschutz?

Frauen­förd­er­ung

Auch über Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung hat der Betriebsinhaber mit dem Be­triebs­rat zu beraten.

Funk­tions­ge­bühr­en

Betriebsräte nehmen neben der Betriebsratstätigkeit oft Funktionen wahr, für die sie Funktionsgebühren er­halt­en. Diese müssen versteuert werden.

In­for­ma­ti­on & Be­rat­ung

Der Betriebsinhaber muss dem Betriebsrat über alle Angelegenheiten, welche die Arbeitnehmer:innen betreffen, Auskunft erteilen.

Per­son­al­an­gelegen­heit­en

Ob Personaleinstellung, Disziplinarmaßnahme, Wohnungsvergabe, oder Beförderung. Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht in diesen Angelegenheiten.

Rechtsstellung

Bei der Aus­üb­ung ihrer Tätigkeit für alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs sind die Mitglieder des Betriebsrats an keinerlei Weis­ung gebunden.

Über­wach­ung der Rechts­vor­schriften

Der Betriebsrat hat die Aufgabe die Interessen der Arbeitnehmer:innen wahrzunehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen ihm Überwachungsrechte zu.

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