Wahlvorschläge – wie kandidiere ich?
Sie wollen als Betriebsrat kandidieren? Dann müssen Sie bei der Betriebsratswahl auf einer Liste antreten, also gemeinsam mit einem Team einen Wahlvorschlag einreichen.
Was beim Erstellen eines Wahlvorschlages zu beachten ist
- Wie viele aktive Betriebsratsmitglieder maximal gewählt werden können (= Zahl der Mandate).
- Der Wahlvorschlag darf höchstens doppelt so viele Kandidat:innen enthalten wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Damit ist gesichert, dass es auch genügend Ersatzmitglieder für den Betriebsrat gibt.
- Ob die vorgesehenen Kandidat:innen (=Wahlwerber:innen) das passive Wahlrecht besitzen.
- Der Wahlvorschlag kann als Liste einer bestimmten Gruppe oder Partei gekennzeichnet sein. Ist im Wahlvorschlag keine Bezeichnung angegeben, so benennt der Wahlvorstand die Liste nach dem erstgereihten Kandidaten bzw. der Kandidatin.
- Die Reihung der Kandidat:innen auf dem Wahlvorschlag ist verbindlich. Erreicht eine Liste zum Beispiel zwei Mandate, sind die beiden Erstgereihten dieser Liste in den Betriebsrat gewählt.
Neben der Liste der Kandidat:innen hat die wahlwerbende Gruppe eine/n Vertreter:in anzuführen, der bzw. die als Ansprechperson für den Wahlvorstand gilt.
Jeder Wahlvorschlag muss von einer bestimmten Zahl an Arbeitnehmer:innen per Unterschrift unterstützt werden. Auch die Unterstützungsunterschriften der Kandidat:innen selbst werden dabei mitberücksichtigt (siehe Tabelle).
Zahl der Arbeitnehmer:innen | Zu wählende Betriebsratsmitglieder | Erforderliche Unterstützungs-unterschriften | Anrechenbare Unterschriften von Kandidat:innen |
---|---|---|---|
5-9 | 1 | 2 | 1 |
10-19 | 2 | 4 | 2 |
20-50 | 3 | 6 | 3 |
51-100 | 4 | 8 | 4 |
101-200 | 5 | 9 | 4 |
201-300 | 6 | 10 | 5 |
301-400 | 7 | 11 | 5 |
401-500 | 8 | 12 | 6 |
501-600 | 9 | 13 | 6 |
601-700 | 10 | 14 | 7 |
701-800 | 11 | 15 | 7 |
801-900 | 12 | 16 | 8 |
901-1000 | 13 | 17 | 8 |
1001-1400 | 14 | 18 | 9 |
1401-1800 | 15 | 19 |
Schutz der Kandidat:innen
Für Arbeitnehmer:innen, die im Vorfeld der Betriebsratswahl die Absicht äußern, für den Betriebsrat zu kandidieren, gilt ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dazu genügt es schon, wenn der oder die Arbeitnehmer:in seine Absicht mit einem Arbeitskollegen bespricht. Kommt er bzw. sie dann auf keine wahlwerbende Liste, endet der Schutz mit dem Zeitpunkt, zu dem die Einreichfrist für Wahlvorschläge endet.
Für Arbeitnehmer:innen, die auf einer Liste kandidieren, aber nicht in den Betriebsrat gewählt werden, gilt der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz bis zum Ende der Anfechtungsfrist der Betriebsratswahl.
Wer in den Betriebsrat gewählt wird, ist während der gesamten Dauer der Tätigkeit geschützt. Der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz läuft erst drei Monate nach Ende der Tätigkeit als Betriebsrat aus.