Künstliche Intelligenz im betrieblichen Alltag

Unter dem Titel „Einsatz von Künstlicher Intelligenz im betrieblichen Alltag“ fand am Mittwoch, den 26. Juni, in Kooperation mit der Universität Salzburg ein Praxisseminar statt. Im voll besetzten Saal des Parkhotel Brunauer folgten zahlreiche Betriebsrät:innen, Student:innen aber auch Vertreter:innen der Wirtschaft bzw. aus Personalabteilungen den spannenden Vorträgen von Stefan Wegenkittl (FH Salzburg), Johannes Warter und Elias Felten (beide Universität Salzburg).

Präsentationen

In ihren einleitenden Worten betonte unsere Direktorin Cornelia Schmidjell dass die AK Veranstaltungen zu aktuellen Themen mache, um die Position der Arbeitnehmer:innen im gesellschaftlichen Diskurs einzubringen. Es gelte beispielsweise die durchaus berechtigten Befürchtungen der Beschäftigten etwa vor Rationalisierungsmaßnahmen aufzugreifen, und Regelungen vorzuschlagen und Druck für ihre Umsetzung aufzubauen, damit der Einsatz neuer Technologien nicht zu Lasten sondern zum Nutzen der Beschäftigten eingesetzt werden.

Einen interessanten Einstieg ins Thema bot Stefan Wegenkittl mit seinem Referat unter dem Titel „KI verstehen. Ist die wahrscheinlichste Antwort schon gut genug?“. Anschaulich erklärte er wie „KI“ im klassischen Bereich mittels „Supervised Learning“ dazu trainiert wird, SPAM-Nachrichten automatisiert zu filtern. Als anderen Anwendungsfall nannte er Clusterung mittels „Big data“. In weiterer Folge erklärte Wegenkittl die Funktionsweise von ChatGPT, das im Grunde genommen darauf trainiert wird, die wahrscheinlichste – und bei weitem nicht immer die richtige – Antwort auf die Fragen des Benutzers zu finden. Abschließend hielt Wegenkittl fest, dass aufgrund der hohen Entwicklungsgeschwindigkeiten von KI-Systemen Regulierungen oft zu spät kommen würden. Es sei daher wichtig, dass viele Menschen zur grundsätzlichen Funktionsweise von KI Bescheid wissen. Gleichzeitig gelte es von Entwicklerseite die KI inklusiv, fair und transparent zu gestalten, damit diese akzeptiert würde. „Hier gilt es eine Win-Win-Situation zu schaffen“, hielt er fest.

In seinem Vortrag widmete sich Johannes Warter dem Einsatz von künstlicher Intelligenz im betrieblichen Alltag. Den Schwerpunkt legte er dabei auf das Thema Datenschutz und hielt fest, dass im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI die DSGVO regelmäßig anwendbar ist, weil personenbezogene Daten ganz oder teilweise automatisiert verarbeitet werden. Beim Einsatz von KI im Betrieb gelte es im Wesentlichen zu prüfen, ob die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist, oder die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Zum Bedauern Warters ist die Rechtssprechung diesbezüglich widersprüchlich, wie er am Beispiel von Amazon erklärte. „Es macht wütend, wenn das Verwaltungsgericht Hannover nichts gegen die Überwachung der Amazon-Beschäftigten einzuwenden hat.“ So habe das Gericht außer Acht gelassen, dass ein Arbeitsplatzwechsel nicht einfach möglich und mit hohen Kosten verbunden sei. Außerdem seien die tatsächlichen Machtverhältnisse übersehen worden. In einem ähnlichen gelagerten Fall sei Amazon in Frankreich für diverse Verstöße gegen die DSGVO zu einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 32 Millionen Euro verurteilt worden.

Zum Abschluss ging Elias Felten auf die Mitbestimmungsrechte von Betriebsrät:innen bei der Einführung von KI-Tools ein. Laut Felten haben Betriebsrät:innen aufgrund §91 des Arbeitsverfassungsgesetzes Anspruch auf Auskunft ob und in welchen Bereichen KI-Tools zum Einsatz kommen. Darüber hinaus müssten sie darüber informiert werden, wie Daten verarbeitet werden. „Von diesem Recht müssen Betriebsrät:innen allerdings proaktiv Gebrauch machen“, hielt Felten fest. Der Jurist verwies zudem darauf, dass Betriebsrät:innen das Recht darauf haben, diesbezüglich Expert:innen beizuziehen. „Was nutzt der Zugang zu den Informationen, wenn der Algorithmus aufgrund fehlenden Fachwissens nicht verstanden werden kann?“

In weiterer Folge informierte Felten, dass die Einführung von elektronischen Personalfragebögen, die über die Ermittlung von allgemeinen Angaben zur Person und fachlichen Voraussetzungen hinausgehen, sowie die Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer:innen gemäß §96 Arbeitsverfassungsgesetz die Zustimmung des Betriebsrates erfordern. 

„Hier sollten die Spielregeln in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Salzburgs Betriebsrät:innen sind in der glücklichen Lage, dass in der AK Salzburg profunde Expert:innen zur Beratung zur Verfügung stehen“, so Felten.

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