Arbeitslosengeld-Berechnung neu
Am 1. Juli 2020 tritt eine bereits seit langem geplante Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz in Kraft.
Der Job ist weg, ein neuer noch nicht in Sicht. Wie geht es weiter? Das hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Was Sie nun tun können und welche Unterstützung es gibt.
Als arbeitslos gelten Sie, wenn Sie nach der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, freien Dienstverhältnisses oder der Selbstständigkeit noch keine neue Beschäftigung gefunden haben.
Alle unselbstständigen Erwerbstätigen und freien DienstnehmerInnen haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings nur, wenn ihr Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze lag. Seit 1. Jänner 2015 gilt auch der Bezug von Kinderbetreuungsgeld als Vorversicherungszeit.
Mit dem AMS-Arbeitslosengeld-Rechner können Sie in nur drei Schritten die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes berechnen.
Wenn alle Voraussetzungen passen, bekommen Sie das Arbeitslosengeld ab dem Tag, an dem Sie die Unterstützung beim AMS beantragen. Der früheste Zeitpunkt ist der Tag, nach dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses.
Wie lange Sie Arbeitslosengeld bekommen können, hängt von folgenden Faktoren ab:
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Auch in der Arbeitslosigkeit wichtig: Melden Sie Beginn und Ende eines Krankenstands immer gleich beim AMS! Wer die Meldung versäumt, verliert Geld. Geben Sie Ihren Krankenstand beim AMS unverzüglich bekannt. Während des Krankenstandes gibt es keine Vermittlungsaktivitäten oder ähnliches durch das AMS. Auch die Vereinbarungen im Rahmen der Eigeninitiative müssen nicht eingehalten werden.
Wenn Sie keine Arbeit finden und schon knapp vor der Pension stehen, bekommen Sie vom AMS Übergangsgeld zur Überbrückung.
Wenn Sie Arbeitslosengeld bezogen haben, die mögliche Bezugsdauer aber schon ausgeschöpft ist, können Sie die sogenannte „Notstandshilfe" beantragen. Sie bekommen diese Leistung aber nur, wenn eine Notlage vorliegt. Die Notstandshilfe erhalten Sie zeitlich unbegrenzt, sie wird jedoch jeweils für längstens 52 Wochen bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung reformiert die bisherige offene Sozialhilfe, das ist die Sozialhilfe für all jene, die nicht in Senioren- und Pflegeheimen untergebracht sind. Die Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bekommen Personen, die ihren Lebensunterhalt oder den ihrer Angehörigen nicht selbst oder durch Leistungen Dritter (z.B. sozialversicherungsrechtliche Ansprüche) bestreiten können.
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