Tipps zum Urheberrecht
Eine Privatkopie von einem PC-Spiel anfertigen, ein Musikvideo runterladen: Achtung, für Laien bergen Downloads von Bildern, Filmen oder Musik, Privatkopien, der Austausch in sozialen Netzwerken oder selbst der Verkauf von Produkten auf eBay nicht zu unterschätzende rechtliche Risiken.
Was dürfen eigentlich KonsumentInnen und was nicht? Eine neue AK Broschüre „Geistiges Eigentum und Verbraucherschutz“ gibt Tipps.
Was das Urheberrecht schützt
Das Urheberrecht schützt Werke, die eine „eigentümliche“, das heißt eine individuelle oder originelle, geistige Schöpfung darstellen, etwa in Form von Musikstücken, Filmen, Fotos oder Texten. Grundsätzlich kann der Inhaber der Verwertungsrechte an diesen Werken allein über die Nutzung entscheiden. Er kann die Nutzung für sich alleine beanspruchen oder gegen Bezahlung alle oder bestimmte Nutzungen gestatten.
Privatkopien erlaubt
Allerdings dürfen zum Beispiel von urheberrechtlich geschützten Werken für den privaten Gebrauch einzelne Kopien angefertigt und privat weitergegeben werden. Aber ein technisch wirksamer Kopierschutz, zum Beispiel auf CDs oder DVDs (etwa DRM-Systeme) darf in der Regel nicht umgangen werden.
Broschüre zeigt Stolpersteine auf
In der AK Broschüre sind gängige Verbraucherbeispiele beschrieben: Was ist geistiges Eigentum? Was darf ich privat mit einem erworbenen Musikstück oder einem Film eigentlich machen? Wie ist das Recht auf Privatkopie bei Computerprogrammen geregelt? Was ist eine unzulässige Raubkopie? Ist die Nutzung von Streaming-Angeboten rechtlich legal? Was kann bei der Gestaltung eines eigenen Internetauftrittes alles schief gehen? Was versteht man unter Produktpiraterie? Wie reagiere ich richtig auf Abmahnungen?Links
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