Zurückgehaltene Kautionen & unberechtigte Abbuchungen bei 123-Transporter: Täglich melden sich neue Geschädigte bei der AK

Die Probleme der Konsument:innen mit der Mietwagenfirma 123 Shared Mobility GmbH reißen nicht ab. Täglich melden sich mehrere Geschädigte beim Konsumentenschutz der AK Salzburg, weil Kautionszahlungen nicht zurückbezahlt werden und/oder Strafen ohne jegliche Rechtsgrundlage abgebucht werden. Nachdem seit wenigen Tagen in Österreich keine Fahrzeuge mehr angemietet werden können, besteht die große Gefahr, dass die Konsument:innen vergeblich auf die Rückzahlung ihrer Kaution bzw. der unberechtigten Strafe warten. In Österreich und Deutschland ermitteln dem Vernehmen nach bereits die Behörden wegen Betrug und Veruntreuung.

Bei AK-Konsumentenschützerin Bettina Pichler stapeln sich seit Monaten die Beschwerden über die Firma 123 Shared Mobility GmbH. „Zu Beginn der Beschwerdewelle ging es in der Regel um die hohen Kautionszahlungen von bis zu 1000 Euro, deren Rückzahlungen meist mehre Monate auf sich warten ließ“, erinnert sich Pichler. In den vergangenen Wochen sind dann ungerechtfertigte Vertragsstrafen hinzukommen. So wurden Strafen für angeblich zu schnelles Fahren, die mittels eingebauter GPS-Sender festgestellt worden waren, abgebucht. Zudem wurde für Rauchen im Fahrzeug abkassiert, obwohl beispielsweise neben dem Fahrzeug geraucht worden war und Rauch lediglich durch das geöffnete Fenster eindrang. In einem weiteren Fall wurde ein fehlendes Rückgabeprotokoll in Rechnung gestellt. Dies obwohl sich das Fahrzeug nicht öffnen hatte lassen und die Kundin daher gar nicht damit gefahren war. 

Fragwürdige Vertrags­strafen

Oben erwähnte Strafen sind zwar in den AGB vorgesehen. Nach Meinung von AK-Expertin Pichler sind diese jedoch intransparent und gröblich benachteiligend – und daher unwirksam. 

Die AK rät: Geld um­gehend zurück­fordern!

  • Betroffene sollen den ungerechtfertigten Forderungen schriftlich widersprechen und zu viel abgebuchte Beträge von 123-Transporter mittels Einschreiben zurückfordern.
  • Da das Unternehmen die Strafen in der Regel nicht (freiwillig) zurückzahlt, wird empfohlen, die Rückbuchung der abgebuchten Beträge (Chargeback) bei der Hausbank bzw. dem Kreditkartenunternehmen zu beantragen. 
  • Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung sollte die Rückforderung mittels Mahnklage vor Gericht geltend gemacht werden.

Die Arbeiterkammer stellt Musterbriefe für die Kautions-Rückforderung vom Unternehmen und vom Kredit- beziehungsweise Debitkarten-Anbieter zur Verfügung.

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