Fassade einer großen Hotelanlage
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Verpatzter Ur­laub? So reklamieren Sie richtig!

Der Urlaub ist bekanntlich die schönste Zeit im Jahr. Aber nicht jeder hat schöne Erinnerungen mit im Gepäck. Die AK KonsumentenschützerInnen geben Tipps, was Sie nach einem verpatzten Urlaub tun können:

Ansprüche einfordern 

Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche gelt­end, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner für Reise­mäng­el bei Pauschalreisen ist Ihr Reiseveranstalter. Bei extra Flug­buch­ung­en müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat.  Nutzen Sie dazu einfach unseren Musterbrief für Reisereklamationen!

Nicht abspeisen lassen

Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Be­schwerd­en nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reise­ver­an­stalt­er in bar zu leisten. 
 

Was gibt's zurück? 

Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pau­schal­reis­en bietet die Frankfurter Tabelle. Ein Beispiel: verschmutzter Pool – zehn bis 20 Prozent.

Entgangene Urlaubsfreude

Für entgangene Urlaubsfreude ist Schaden­er­satz möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter ver­schuldete Mängel.

Reiseveranstalter oder Fluglinie pleite

Reiseveranstalter haben eine In­sol­venz­ab­sicherung. Sie müssen im Fall einer Insolvenz für Ersatzflüge oder eine andere Beförderung sorgen – im Gegensatz zu reinen Flugbuchungen.  

Flug verspätet, Geld zurück

Hebt die Airline mindestens zwei oder mehr Stunden später ab, haben Sie Anspruch auf Essen, Getränke und wenn nötig auf ein Hotel. Bei Ankunftsverspätungen von drei oder mehr Stunden steht Ihnen auch eine Entschädigung zu.
  

Rücktritt bei Unruhen, Terror & Co

Gibt es eine offizielle Reisewarnung können Sie grundsätzlich kostenlos zurücktreten. Auch sonst kann es ein Rücktrittsrecht geben: Wenn unvorhersehbare Ereignisse nach Vertragsabschluss passieren und eine Reise unmöglich oder unzumutbar wird, können Sie kostenfrei stor­nieren. Am besten: Reiseveranstalter kontaktieren! Bei der Covid-Pandemie ist zu bedenken: die damit in Zusammenhang stehenden Risiken sind in der Regel schon vorhersehbar und berechtigen daher oftmals nicht zum Rücktritt.

Vorsicht, Spesen bei Plastikgeld

Wer mit Plastikkarte zahlt oder Geld ab­hebt, muss im Urlaub mit Spesen rechnen. So fallen in Nicht-Euro-Ländern immer Spesen an. Auch im Euro-Raum können Spesen verrechnet werden, etwa beim Abheben mit der Kreditkarte.

„Draufzahlen“ beim Plaudern und Surfen

Achtung bei EU-Urlauben! Im­mer mehr Handy-Anbieter schränken Roaming ein oder schließen es sogar aus, vor allem bei Wertkarten.

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