Bankomatkarte
Wie gehen Sie sicher mit Ihrer Bankomatkarte um? Was bedeutet GeoControl? Was tun bei Verlust der Karte? Wie wehren Sie sich gegen Sperrgebühren?
Zum Bezahlen auf Reisen oder im Internet hat sich die Kreditkarte als ein sehr praktisches Zahlungsinstrument entwickelt, welches zusätzlich einen gewissen Versicherungsschutz bietet.
Bei vielen Karten sind eine oder mehr Versicherungsleistungen inkludiert. Speziell bei einer Reise ist zu beachten, dass Leistungen daraus häufig nur erbracht werden, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde.
Wichtig ist für sich selbst die relevanten Versicherungsrisiken festzustellen und dann die Angebote zu vergleichen. In manchen Fällen sind eigens abgeschlossene Versicherungen für die Reise zweckmäßiger.
Wird die Karte gestohlen oder die Daten einer Karte missbräuchlich verwendet stellt sich die Frage, inwiefern der Kreditkartenkunde für die missbräuchliche Verwendung haftet. Die gute Nachricht: der Kreditkartenkunde haftet gar nicht, sofern kein fahrlässiges Verhalten den Missbrauch erst möglich gemacht hat.
Der Kunde ist verpflichtet die Karte sorgsam zu verwahren und den PIN-Code geheim zu halten. Die Kartendaten sollen im Internet nur bei sicheren Verbindungen (z.B. SSL, Symbole Schlüssel, Vorhängeschloss, https) verwendet werden.
Bei Verlust oder Diebstahl der Karte muss der Besitzer diese sofort bei der Kreditkartenfirma telefonisch sperren lassen (es darf keine Sperrgebühr verrechnet werden) und bei der örtlichen Polizei eine Anzeige erstatten.
Bei Verwendung der Daten im Fernabsatz (z.B. Internet)
In diesem Fall werden lediglich die Kreditkartendaten missbräuchlich verwendet. Kartennummer, Ablaufdatum und Sicherheitscode können nicht völlig geheim gehalten werden.
Bei Bezahlungen wird die Karte aus der Hand gegeben, Gelegenheit genug um Daten zu notieren, ebenso können bei unsicheren Verbindungen die Daten ausgespäht werden.
Tipp
Kontrollieren Sie Ihre Kreditkartenabrechnung und reklamieren Sie unmittelbar mit eingeschriebenen Brief, die für Sie unbekannten Abbuchungen. Wenn Sie keine Zustimmung zur Abbuchung erteilt haben, muss die Kreditkartenfirma diese bis zu 13 Monate rückwirkend korrigieren.
Trifft Sie als Kunden ein Mitverschulden (Karte wurde nicht ausreichend sorgfältig verwahrt) an der missbräuchlichen Nutzung Ihrer Kartendaten, dann haften Sie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für den gesamten Schaden. Bei leichter Fahrlässigkeit beträgt die Haftungsgrenze € 150,-. In beiden Fällen nur bis zur unverzüglichen Meldung des Verlustes oder Diebstahls der Karte bzw. der Kartendaten.
Tipps für die Verwendung einer Kreditkarte
Bei Kündigung der Kreditkarte sind Entgelte entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer abzurechnen. Im Voraus bezahlte Entgelte sind anteilig rückzuerstatten.
© 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87