Rücktritts­recht bei Ver­sicherungen

Sie haben eine Versicherung abgeschlossen und möchten den Vertrag doch nicht behalten? In vielen Fällen können Sie ohne Angabe von Gründen vom Versicherungsvertrag zurücktreten.

Die wichtigsten Regeln finden Sie in § 5c Versicherungsvertragsgesetz (VersVG).

Wie lange können Sie zurücktreten?

Sie können Ihren Rücktritt erklären:

  • innerhalb von 14 Tagen bei den meisten Versicherungen
  • innerhalb von 30 Tagen bei Lebensversicherungen

Wann beginnt die Rücktrittsfrist?

Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Versicherungsvertrag ist zustande gekommen.
  • Sie haben folgende Unterlagen erhalten:
    • den Versicherungsschein (Polizze)
    • die Versicherungsbedingungen
    • Informationen zur Prämie, sofern diese nicht bereits im Antrag festgelegt wurde, sowie zu möglichen Prämienänderungen
    • eine gesetzeskonforme Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht 

Was gilt, wenn Unterlagen fehlen?

Haben Sie die Polizze oder die gesetzeskonforme Belehrung über das Rücktrittsrecht nicht erhalten, beginnt die Rücktrittsfrist gar nicht zu laufen.

Haben Sie zwar die Polizze und die Rücktrittsbelehrung erhalten, aber die übrigen vorgeschriebenen Informationen fehlen, verlängert sich Ihr Rücktrittsrecht auf einen Monat.

Spätestens einen Monat nach Erhalt der Polizze und einer gesetzeskonformen Rücktrittsbelehrung erlischt das Rücktrittsrecht.

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