Die Firma 123 Transporter ist insolvent

Über das Vermögen der Firma 123 Shared Mobility GmbH wurde am 7.10.2025 am Landesgericht Wiener Neustadt das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.

Das bedeutet, dass das Sanierungsverfahren unter Kontrolle eines Insolvenzverwalters durchgeführt werden soll. Der Insolvenzverwalter sowie das Gericht müssen nun rasch prüfen, ob eine kostendeckende Fortführung des Unternehmens möglich ist und die Sanierungsbestrebungen tatsächlich aufrechterhalten werden können. Sollte dies nicht möglich sein, steht ein Anschlusskonkurs des Unternehmens im Raum und die Gläubiger erhalten eine wesentlich geringere Quote.

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WAS BEDEUTET DAS FÜR DIE KUNDINNEN UND KUNDEN?

  • Anmeldung der Forderung beim Insolvenzgericht:

    Ab Eröffnung des Sanierungsverfahrens gibt es die Möglichkeit, offene Forderungen wie etwa die Kaution oder Vertragsstrafen beim Insolvenzgericht anzumelden. Bestenfalls erhalten Sie jedoch nur die angestrebte Quote von maximal 20 Prozent, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, retour. Die Quote kann auch geringer ausfallen! Im schlimmsten Fall könnten Betroffene mangels deckendem Vermögen sogar ganz leer ausgehen. Da die Forderung bis 31.12.2025 angemeldet werden kann, empfehlen wir diesbezüglich noch etwas zuzuwarten.

Zum Masseverwalter wurde bestellt:
LEEB & WEINWURM Rechtsanwälte GmbH
Schraubenwerkstraße 3/1
2620 Neunkirchen
Tel.: 02635/62060, Fax: 02635/62060-25
E-Mail: office@wlp.at

Wichtige Frist:
Alle Forderungen im Sanierungsverfahren können bis zum 31.12.2025 beim Landesgericht Wr. Neustadt angemeldet werden.

Achtung!

Die Anmeldung der Forderung ist mit 31 Euro kostenpflichtig!
Prüfen Sie daher, ob sich eine Anmeldung wirtschaftlich rechnet. Bei einer Vertragsstrafe von z.B. 250 Euro und einer Sanierungsquote von 20 Prozent würde man lediglich 19 Euro retour erhalten. Bei einer Sanierungsquote von beispielsweise nur 10 Prozent würden Sie bei einer Forderung von 250 Euro aufgrund der Antragsgebühr in Höhe von 31 Euro einen Verlust erleiden. 
  • AK-Tipp: Chargeback-Verfahren beantragen

    Sollten Sie die Kaution oder auch Vertragsstrafen mittels Debit- oder Kreditkarte bezahlt haben, können Sie ein sogenanntes „Chargeback“-Verfahren (Rückbuchung) beantragen:

    • Wenden Sie sich an die Bank, welche Ihnen die Karte ausgestellt hat. 

    • Erklären Sie, dass Sie eine Rückbuchung (Chargeback) in Auftrag geben möchten und ersuchen Sie um das Reklamationsformular. Sie finden dieses oft online oder können es in der Filiale abholen.  Sie können außerdem eine Umsatzreklamation in Ihrem Onlinebanking durchführen.

Die Bank wird dann in Ihrem Namen das Kreditkartenunternehmen kontaktieren und eine Rückbuchung versuchen. Ob eine Rückbuchung bewilligt wird oder nicht, ist jedoch eine Vereinbarung zwischen dem Kreditkartenunternehmen und der Bank des Zahlungsempfängers. 

Wichtig: Es handelt sich dabei um Kulanz und wird in jedem Einzelfall geprüft!

Vorsicht Frist!

In der Regel haben Sie bis zu 120 Tage ab dem Transaktionsdatum Zeit, um das Chargeback-Verfahren einzuleiten – je rascher, desto besser!


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