23.3.2020

Befristeter Mietvertrag läuft ab. Was soll ich tun?

Menschen mit befristeten, in naher Zukunft ablaufenden Mietverträgen stehen vor einem großen Problem: Sie müssen sich wegen des absehbaren Verlusts ihrer Wohnung eine andere Wohnmöglichkeit suchen, wenn der Vermieter nicht schon jetzt einer Verlängerung des Vertrags zugestimmt hat.

Gerade in der jetzigen Situation ist es den Menschen aber nicht zumutbar, auf Wohnungssuche zu gehen. Dazu muss man sich ja in der Regel (etwa für Besichtigungen der angebotenen Wohnungen und ihrer Lage und Umgebung) im öffentlichen Raum aufhalten. Das ist nicht nur eine unzumutbare Gesundheitsgefährdung, sondern scheint überdies aufgrund der Verordnungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 wohl auch verboten.

VermieterInnen sind dringend aufgefordert, den MieterInnen eine Verlängerung der befristeten Verträge zu ermöglichen (um mindestens drei Jahre; das ist die gesetzliche Mindestbefristung) oder ihnen wenigstens einen Räumungsaufschub bis ins Jahr 2021 zu gewähren.

Ein Beharren auf Rückstellung der Wohnungen zu den vereinbarten Endterminen ist in der jetzigen Situation ohnehin sinnlos, da gegen die MieterInnen, die das befristete Mietverhältnis zum vereinbarten Endtermin vertragswidrig nicht beenden und die Wohnung nicht räumen, eine Räumungsklage oder eine Räumungsexekution (wenn schon ein gerichtlicher Übergabsauftrag vorliegt) eingebracht werden müsste. Bis diese Verfahren gerichtlich entschieden sind, vergehen jedenfalls derzeit auch (wenigstens) einige Monate.

Gerade in Zeiten wie diesen sollte man auf Konsens und ein Miteinander setzen. Die AK appelliert daher an die Vermieterinnen und Vermieter die betroffenen Mieterinnen und Mieter nicht gerichtlich zu belangen, sondern mit ihnen gütliche Einigungen zu finden.

Tipp

Für Mieterinnen und Mieter haben wir nachstehend 1 Musterschreiben verfasst, sowie 2 Mustervereinbarungen, wie man die Verlängerung des befristeten Mietvertrags oder einen einvernehmlichen Räumungsaufschub vereinbaren könnte.

Downloads

Kontakt

  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum