Checkliste für Wohnkredite
Sie wollen einen
Kredit für ein neues Zuhause aufnehmen? Bei einem Wohnkredit fällt einiges an
Kosten und Nebenspesen an. Ein Kredit soll gut überlegt sein. Für ein
Beratungsgespräch sollten sich KonsumentInnen Zeit nehmen und genau nachfragen.
Welche Nebenkosten anfallen
Bei einem Kredit für ein Haus oder eine Wohnung läppern sich Kosten und Spesen: Zinsen, Schätz- und Kontoführungsspesen, Bearbeitungsgebühren, die Kosten der hypothekarischen Besicherung (insbesondere Pfandrechtseintragungsgebühr) und Prämien für häufig von der Bank verlangte Versicherungen.
Wie viel kann ich mir leisten?
KonsumentInnen sollten zuallererst prüfen, ob sie sich einen Kredit monatlich leisten können. Vergessen Sie nicht, die derzeit niedrigen variablen Zinsen werden wieder in die Höhe gehen, wenn die Leit- und Marktzinsen ansteigen. Und: Auch Zinssatz ist nicht gleich Zinssatz. KonsumentInnen sollten vor Kreditaufnahme darauf achten, wie hoch der Aufschlag (Marge) auf den vertraglich vereinbarten Referenzzinssatz ist, also zum Beispiel Euribor, Euro-Zinsswap. Die Marge ist verhandelbar.
Informationspflicht
Banken müssen kreditinteressierten KonsumentInnen rechtzeitig vor Vertragsabschluss ein Informationsformular zur Verfügung stellen, das alle Kosten in Form des effektiven Jahreszinssatzes enthält. So können sie verschiedene Angebote besser vergleichen.
Checkliste
Die AK hat für KonsumentInnen eine zusammengestellt. Mit der Checkliste haben KonsumentInnen einen Überblick, was sie bei den Kosten und Spesen nachfragen und worauf sie aufpassen sollten. Überdies gibt es nützliche Tipps.
Tipp
Suchen Sie nicht nach einem Wohnkredit, sondern nach einem Konsumkredit, so hilft Ihnen der AK Bankenrechner bei der Suche nach dem günstigsten Konsumkredit.Tipps für das Kreditgespräch
- Bestehen Sie gleich im Erstgespräch auf dem Musteroffert, das im Verbraucherkreditgesetz vorgegeben ist („Europäische Standardinformation für Kreditierungen“). Es bildet die wichtigsten Eckpunkte und Konditionen der Finanzierung ab – es ist zwar unverbindlich bzw. vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung, aber es schafft frühzeitig einen Überblick über Zinsen, Spesen, Bedingungen.
- Versicherungen, die die Bank im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag verlangt (z.B. Feuerversicherung), ist es sinnvoll, mehrere Angebote (z.B. von Versicherungsmakler) einzuholen und zu vergleichen.
- Falls die Hypothekarfinanzierung von mehreren „Schultern“ getragen wird (dh 2. Kreditnehmerin, weitere Bürgen ...): Bank fragen, unter welchen Voraussetzungen, persönlich haftende Personen aus dem Kredit entlassen (z.B. nach Scheidungen) werden. Was versteht die Bank unter einer gleichartigen Sicherheit, wenn es darum geht, dass Bürgen oder Mitkreditnehmer aus einem Kreditvertrag bzw. der Haftung entlassen werden?
- Sie haben vor Vertragsunterzeichnung das Recht auf Aushändigung eines kostenlosen verbindlichen Kreditvertragsentwurfes (der bereits die für die Bank verbindlichen Konditionen beinhaltet), um die Kreditentscheidung zu überlegen. Die Durchsicht bietet die Möglichkeit, manche Klauseln und Konditionen zu hinterfragen.
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