Reisestornos – Blick ins Kleingedruckte lohnt sich

Achtung, im Kleingedruckten von Reiseversicherungen lauern oft Fallen.  Jeder zweite Konsument schlägt sich mit Fragen rund um die Stornierung der Reise herum. Dabei geht es meist um die Stornogründe – die Versicherung will nicht zahlen.

Kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Reise­buch­ung­en

„Der Abschluss einer Reise-Stornoversicherung macht vor allem bei lang im Vor­aus gebuchten und teureren Reisen Sinn“, betonen die AK Kon­sum­ent­en­schütz­er­Innen. Ein häufiger Grund für Reisestornos: die plötzliche schwere Er­krank­ung eines Reisenden oder eines Familienangehörigen. Genau diesen Fall kann die Reisestornoversicherung abfangen. Da es bei Reisebuchungen kein ge­setzliches Rücktrittsrecht gibt, fallen in der Regel Stornokosten an, die vom Reise­veranstalter verrechnet werden. Diese sind meist zeitlich gestaffelt – je näher der Abreisezeitpunkt rückt, desto höher werden sie. Sie variieren von Reise­ver­an­stalter zu Reiseveranstalter.

Aufreger Nummer eins: Unstimmigkeiten über Stornogründe

Eine AK Auswertung zeigt aber auch, dass es beim an sich überlegenswerten Reiseversicherungs-Stornoschutz zu Problemen kommen kann: Jede zweite An­frage zu Reiseversicherungen in der AK KonsumentInnenberatung dreht sich um die Reise-Stornoversicherung. „Aufreger Nummer eins in der AK Be­rat­ung sind Unstimmigkeiten über Stornogründe“. „Verschiebt sich etwa ein geplanter Operationstermin, so dass die Reise nicht angetreten werden kann, ist das nicht immer von einer Stornoversicherung gedeckt. Auch chronische Leiden sind oft ausgeschlossen.“ 

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