Lebensversicherung

Lebensversicherungen können sehr vielseitig verwendet werden:

  • als Pensionsvorsorge
  • als finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen im Ablebensfall
  • als Tilgungsträger
  • als Besicherung für Kredite

Was ist versichert?

Risikoversicherung (Ablebensversicherung)

Bei Ableben des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin wird die vorher festgelegte Versicherungssumme an die begünstigte Person ausgezahlt. Die Ablebensversicherung dient dazu, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Eine Leistung im Erlebensfall gibt es nicht. Sie kostet nur einen Bruchteil einer Er- und Ablebensversicherung und kann ohne finanzielle Nachteile und kurzfristig gekündigt und geändert werden. In ausreichender Höhe kann sie auch für die Besicherung eines Kredites verwendet werden.

Kreditrestschuldversicherung

Zur Sicherstellung von Krediten wird häufig eine Kreditrestschuldversicherung abgeschlossen. Im Fall des Ablebens des Kreditnehmers/der Kreditnehmerin deckt die Versicherung die noch offenen Schulden ab. 

Achtung

Bei vorherigem Zahlungsverzug oder Stundungen reicht die Versicherungsleistung dafür aber oft nicht aus und die Hinterbliebenen müssen draufzahlen.

Bei vorzeitiger Kredittilgung kann die nicht mehr benötigte Versicherung gekündigt werden. Sie erhalten den Rückkaufswert ausbezahlt. Lassen Sie sich bei Vertragsabschluss eine Kopie der Versicherungspolizze samt Bedingungen aushändigen.

Erlebensversicherung

Nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer erhält der/die Versicherte die Versicherungsleistung als einmalige Auszahlung oder als Rente. Bei vorherigem Ableben des/der Versicherten gibt es keine Leistung.

Er- und Ablebensversicherung

Die Versicherungsleistung wird sowohl im Ablebensfall (an den Begünstigten/die Begünstigte) als auch bei Erleben des/der Versicherten (an den Versicherten/die Versicherte) erbracht. Bei der klassischen Lebensversicherung erhalten Sie eine garantierte Versicherungsleistung plus Gewinnanteile. 

Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass die Versicherungsleistung nach Ablauf entweder als Kapitalbetrag oder als Rente ausbezahlt wird (Rentenoption).

Kapitalversicherung

Es wird eine bestimmte Summe einmalig (Einmalerlag) eingezahlt. Die Veranlagung erfolgt über die Versicherungsanstalt. Die Versicherungsleistung kann als Kapital- oder Rentenzahlung erfolgen.

Rentenversicherung

Ein Einmalerlag oder laufende Prämien werden von der Versicherung veranlagt und als Rente ausbezahlt. Viele Angebote enthalten bereits bei Vertragsschluss eine garantierte Mindestrente. Dazu kommt bei Auszahlung noch die tatsächlich erworbene Gewinnbeteiligung. 

Manche Versicherungen bieten eine lebenslange garantierte Rente, manche eine garantierte Rente für eine bestimmte Zeit. Bei einer sofortigen Rente beginnt die Auszahlung sofort (zum Beispiel bei Einmalerlag). Bei einer aufgeschobenen Rente beginnt die Rentenzahlung nach einer vereinbarten Zeit (zum Beispiel mit einem bestimmten Alter).

Eine reine Rentenversicherung leistet grundsätzlich nur an den Versicherten/die Versicherte bis zu seinem/ihrem Ableben. Bei manchen Angeboten wird bis zum Rentenzahlungsbeginn die eingezahlte Summe (abzüglich Versicherungssteuer, Verwaltungskosten, usw.) an einen Begünstigten/eine Begünstigte ausgezahlt. Manche bieten die Rückzahlung des verbliebenen Kapitals auch noch nach Rentenzahlungsbeginn an.

Achtung

Dadurch reduziert sich aber selbstverständlich die Rentenleistung für den Versicherten.

Auch bei Rentenversicherungen kann in der Regel vor Rentenzahlungsbeginn die Auszahlung des Ablösekapitals gewählt werden.

Fondsorientierte Lebensversicherung

Wie bei der klassischen Lebensversicherung wird eine garantierte Versicherungsleistung ausbezahlt. Für die Gewinnbeteiligung aber wird der Zinsgewinn in Fonds veranlagt. Durch höheres Risiko kann eine höhere Gewinnbeteiligung als bei der klassischen Lebensversicherung erzielt werden.

Fondgebundene Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil der Prämie in Fonds veranlagt. Es gibt eine Unzahl von angebotenen Produkten, die sehr unterschiedlich gestaltet sind. Häufig kann die Höhe des Ablebensschutzes flexibel vereinbart werden. Meist kann der Versicherungsnehmer/die Verssicherungsnehmerin bestimmen, welche Fonds gekauft werden. Je nach Risikobereitschaft werden konservative, dynamische und spekulative Fonds angeboten. Diese können auch gemixt werden. Wie bei allen Finanzprodukten gilt auch hier: je größer die Chancen, desto größer das Risiko.

Viele Angebote enthalten die Möglichkeit zum Wechsel in andere Fonds während der Laufzeit.

Tipp

Besonders gegen Ende der Versicherungszeit wird oft in risikolosere Fonds gewechselt. 

Bei manchen Produkten kann man am Ende auch wählen, ob der Wert der Fondsanteile ausbezahlt wird, oder ob die Fondsanteile übertragen werden.

Tipp

Dies ist dann sinnvoll, wenn zum Auszahlungszeitpunkt eine zukünftige Wertsteigerung zu erwarten ist.

Im Gegensatz zu einer konventionellen Lebensversicherung garantieren fondsgebundene Lebensversicherungen keine bestimmte Auszahlungssumme. Die Möglichkeit, das gesamte eingezahlte Kapital zu verlieren, besteht grundsätzlich.

Garantieprodukte

Viele Versicherungen bieten auch fondsgebundene Lebensversicherungen mit Kapitalgarantie, Beitragsgarantie und/oder Höchststandgarantie an. Dabei werden entweder die eingezahlten Prämien, oder die Prämien abzüglich Kosten oder der höchste akkumulierte Wert gesichert. 

Achtung

Garantieprodukte bedeuten nicht automatisch, dass das eingezahlte Kapital ausbezahlt wird. Schon gar nicht bei vorzeitiger Vertragsauflösung. In diesem Fall gelten die meisten Garantien nicht. Und selbstverständlich sind diese Garantien auch nicht kostenlos, sondern sie schmälern den Ertrag.

Gewinnbeteiligung

Die Prognosen zur Gewinnbeteiligung sind unverbindlich. Die Gewinnbeteiligung wird aus vergangenen und gegenwärtigen Werten errechnet. Wenn die Prognosen in Zukunft nicht eintreffen, verändert sich die Gewinnbeteiligung. Sie kann steigen, aber auch sinken. Die tatsächliche Leistung wird u.a. von der Entwicklung der Kapitalmärkte beeinflusst.

Wahl der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme in der Ablebensversicherung sollte so gewählt werden, dass Hinterbliebene ausreichend abgesichert sind.

Worauf Sie achten sollten

Angebote vergleichen

Um nicht nach vielen Einzahlungsjahren eine böse Überraschung zu erleben, empfehlen wir Ihnen, sich ausgiebig zu informieren und mehrere Angebote zu vergleichen. 

Geldanlage und Versicherung trennen

Jenen, die sowohl eine Sparform suchen als auch eine Absicherung für den Todesfall benötigen, empfehlen wir eine Trennung: eine reine Risikoversicherung plus eine Sparform nach Wahl. Sie sind dadurch flexibler und die Kosten beider Produkte sind transparenter und nachvollziehbarer.

Anlagesicherheit bei Lebensversicherungen

Jeder Lebensversicherer hat gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für die jederzeitige Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge Rückstellungen zu bilden. Rückstellungen müssen – sofern im Versicherungsvertrag ein Sparprozess beinhaltet ist – durch Vermögenswerte stets voll bedeckt sein. Diese Vermögenswerte werden im sogenannten Deckungsstock zusammengefasst.

Jeder Deckungsstock enthält Vermögenswerte, mit denen die aktuelle Erfüllbarkeit aller Vertragsansprüche des jeweiligen Typs sichergestellt ist. Die Veranlagung unterliegt strengen Vorschriften, welche durch FMA (Finanzmarktaufsicht) überwacht werden. Im Deckungsstock einer Versicherung werden zumeist festverzinsliche Anleihen, Pfandbriefe, Hypotheken, Grundstücke, div. Schuldverschreibungen etc. veranlagt - der Aktienanteil ist zumeist sehr gering. Daher ist das Sondervermögen Deckungsstock als sehr wertstabil und konservativ veranlagt zu betrachten. 

Vermögenswerte, die einem Deckungsstock gewidmet sind, sind ein Sondervermögen und genießen besonderen gesetzlichen Schutz. Sie sind in einem hypothetischen Konkursfall nicht pfändbar. Eine Exekution darf nur zugunsten eines Anspruchs aus einem Versicherungsvertrag geführt werden, der in das Deckungsstockerfordernis einzubeziehen
war. 

Im Gegensatz zum klassischen Deckungsstock enthält der Deckungsstock einer fondsgebundenen Lebensversicherung Anteile an Investmentfonds. Im Konkursfall sind diese Wertpapiere aussonderbar.

Prämie sparen

Unterjährigkeitszuschlag

Die Versicherungsprämie ist eine Jahresprämie, die zu Beginn des Versicherungsjahres fäl

lig wird. Wird die Prämie nicht jährlich im Vorhinein sondern halb-, vierteljährlich oder monatlich bezahlt, verrechnen die meisten Versicherungen einen sogenannten Unterjährigkeitszuschlag. 

Der Unterjährigkeitszuschlag beträgt in der Lebensversicherung häufig:   

  • bei monatlicher Zahlung zwischen 2 und 4 Prozent
  • bei vierteljährlicher Zahlung zwischen 1,5 und 3 Prozent
  • bei halbjährlicher Zahlung zwischen 1 und 2 Prozent

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen und der Zukunftsvorsorge fallen üblicherweise keine Unterjährigkeitszuschläge an (falls eine Zusatzversicherung wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung dazu abgeschlossen wurde, kann der Zuschlag bei der Zusatzversicherung anfallen).

Wird die Prämie mit Bankeinzug bezahlt, verzichten manche Versicherungen auf Zuschläge. 

Tipp

Erkundigen Sie sich daher bei der Versicherung nach der günstigsten Zahlweise.

Zusatzleistungen

Lebensversicherungen werden teilweise auch mit anderen Versicherungsleistungen (zum Beispiel Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) kombiniert und/oder es werden flexible Bausteine Angeboten (zum Beispiel Teilauszahlungen, Rentenübergang, Prämienübernahme bei Schwangerschaft). Bedenken Sie, dass alle zusätzlichen Leistungen in der Regel auch zusätzliche Prämie kosten. 

Tipp/Hinweis/Achtung

Vereinbaren Sie zusätzliche Versicherungen nur, wenn Sie sie über die gesamte Laufzeit benötigen, da Sie diese in der Regel nicht gesondert kündigen können.

Bedenken Sie, dass zusätzliche Flexibilität meist höhere Prämie oder geringere Versicherungssumme bedeutet.


Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Bei Vertragsabschluss sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie den Versicherungsantrag und die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Denn werden Antrags- oder Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet, führt dies im Versicherungsfall (bei Ableben) häufig dazu, dass die Versicherung die Leistung ablehnt.

Wechsel und Kündigung der Versicherung

Rücktritt, Kündigung und Prämienfreistellung

Beim Rücktritt und bei der Kündigung von Lebensversicherungen gelten besondere Bestimmungen. Wer keine weiteren Prämien mehr zahlen will, für den bietet sich alternativ auch die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung an.

Rücktritt

Bei Lebensversicherungen können Sie ab der Verständigung des Zustandekommens des Vertrages (= meist Erhalt der Polizze) innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Aus Beweisgründen ist es empfehlenswert, den Rücktritt mittels eingeschriebenem Brief (siehe Musterbrief "Rücktritt von Lebensversicherung") an die Versicherungsgesellschaft (nicht an die Vermittlungsfirma oder den Berater/die Beraterin) zu erklären.

Versicherungsunternehmen haben bei Lebensversicherungen teilweise gar nicht oder fehlerhaft über das in § 165a VersVG normierte Rücktrittsrecht informiert. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und des Obersten Gerichtshofs beginnt das Rücktrittsrecht im Falle einer fehlenden oder fehlerhaften Rücktrittsbelehrung nicht zu laufen, womit ein unbefristetes Rücktrittsrecht zusteht. Potentiell betroffen sind Lebensversicherungen, die ab dem 01.01.1994 abgeschlossen wurden (ausgenommen reine Ablebensversicherungen) und die keine oder eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung aufweisen. Dies gilt auch für bereits gekündigte oder stillgelegte Verträge. 

Vorzeitige Kündigung

Sie können Ihren Versicherungsvertrag per Gesetz jederzeit zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Vertraglich wird oft vereinbart, dass nach Ablauf des ersten Jahres auch innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist auf den Monatsschluss gekündigt werden kann. Die Kündigung hat in der Regel schriftlich zu erfolgen und sollte aus Beweisgründen am besten mit eingeschriebenem Brief und Rückschein erfolgen (siehe Musterbrief "Kündigung einer Versicherung"). Bis zur Auflösung des Vertrages sind Sie zur Prämienzahlung verpflichtet. Die exakten Kündigungsbedingungen können Sie Ihren Versicherungsbedingungen entnehmen.

Tipp/Hinweis/Achtung

Ausbezahlt wird nur der Rückkaufswert und nicht die einbezahlten Prämien! 
Bei vorzeitiger Kündigung haben Sie kein Recht auf Rückzahlung der einbezahlten Prämien. Sie erhalten den Rückkaufswert. Diesen Rückkaufswert können Sie der Rückkaufswert-Tabelle entnehmen. Diese wird Ihnen in der Regel mit der Versicherungspolizze zugeschickt. Ansonsten kann sie beim Versicherer angefordert werden. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen richtet sich der Rückkaufwert nach dem aktuellen Fondswert, vermindert um einen Abschlag.
Bei einer Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert plus Gewinnbeteiligung ausbezahlt. Diese Summe ist vor allem in der ersten Hälfte der Versicherungslaufzeit geringer als die eingezahlten Prämien. Das Vertragsverhältnis und damit der Versicherungsschutz enden.

Alternative: Umwandlung in prämienfreie Versicherung

Anders als bei der vorzeitigen Kündigung erhalten Sie bei der Prämienfreistellung keine Auszahlung. Es wird eine neue (geringere) Versicherungssumme errechnet, die im Erlebensfall am Ende der Vertragslaufzeit an Sie oder im Ablebensfall an die begünstigte Person ausbezahlt wird. 

Wenn Sie den Rückkaufswert nicht brauchen, sondern nur keine weiteren Prämien bezahlen wollen, sollten Sie sich von Ihrer Versicherung beide Möglichkeiten anbieten lassen und dann eine Entscheidung treffen.

Eine Prämienfreistellung ist nur möglich, wenn bereits ein ausreichender Deckungsstock vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, wird Ihnen wie bei Kündigung der Rückkaufswert ausbezahlt.

Tipp

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob eine Prämienreduktion oder eine Prämienpause möglich ist. Zumindest kurzfristige finanzielle Engpässe können so ohne Kündigung überwunden werden.

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