Gewährleistung & Reklamation bis 1.1.2022
An einer Ware oder einem Werk gibt es Mängel und Sie möchten reklamieren? Mit diesem Brief machen Sie Ihr Recht auf Gewährleistung geltend.
Die Regeln gelten für Verträge seit 1. Jänner 2022, insbesondere für:
Auch wenn Sie statt Geld personenbezogene Daten zur Verfügung stellen (z. B. bei sozialen Medien), gilt die Gewährleistung.
Die Regeln gelten nicht für:
Hier gelten weiterhin das ABGB und das Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Kaufen Sie von einer Privatperson, gelten diese Regelungen nicht. Außerdem kann die Gewährleistung in solchen Fällen ausgeschlossen werden.
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch. Wenn ein Produkt mangelhaft ist, können Sie sich immer darauf berufen.
Ansprechpartner ist der Händler, bei dem Sie gekauft haben.
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers. Inhalt und Umfang können unterschiedlich sein.
Hat der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie gegeben, können Sie Reparatur oder Austausch auch direkt beim Hersteller verlangen.
Ein Produkt oder eine digitale Leistung muss:
Nur wenn:
Ohne diese Zustimmung liegt ein Mangel vor.
Der Mangel muss bereits bei der Übergabe vorhanden oder angelegt gewesen sein – auch wenn er erst später sichtbar wird.
Der Mangel muss bereits bei der Bereitstellung vorhanden sein (z. B. E-Book).
Der Mangel kann während des gesamten Bereitstellungszeitraums auftreten (z. B. Streamingdienst, Smart-TV-Funktionen).
Bei digitalen Produkten muss der Unternehmer Updates (z. B. Sicherheitsupdates) bereitstellen, damit das Produkt funktionsfähig bleibt.
Wichtig: Installieren Sie Updates nicht, kann der Unternehmer unter Umständen nicht mehr für spätere Mängel haften.
Bei gebrauchten beweglichen Waren kann die Frist auf 1 Jahr verkürzt werden.
Voraussetzungen:
Bei Autos gilt die Verkürzung nur, wenn das Fahrzeug bereits vor mehr als einem Jahr erstmals zugelassen wurde.
Tritt ein Mangel innerhalb von 1 Jahr auf, wird angenommen:
Er war schon bei der Übergabe vorhanden.
Der Händler muss das Gegenteil beweisen.
Auch hier gilt diese Vermutung im ersten Jahr.
Der Unternehmer muss beweisen, dass während des vereinbarten Zeitraums kein Mangel vorlag.
Zuerst können Sie Reparatur oder Austausch verlangen.
Diese müssen für Sie kostenlos sein.
Sie können wählen zwischen:
Bei geringfügigen Mängeln ist eine Vertragsauflösung nicht möglich.
Wurde die Leistung nur gegen personenbezogene Daten erbracht, gibt es keine Preisminderung, aber eine Vertragsauflösung ist auch bei geringfügigen Mängeln möglich.
So gehen Sie am besten vor:
Ihr Vertragspartner ist immer der Händler.
Wenn der Unternehmer nicht reagiert, können Sie Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangen.
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist haben Sie noch 3 Monate Zeit für eine Klage.
Beispiel:
2 Jahre Gewährleistung = insgesamt 27 Monate Klagefrist
Danach verfällt Ihr Anspruch.
Hat der Unternehmer die Montage übernommen und diese war fehlerhaft, haftet er für Schäden.
Das gilt auch, wenn Sie selbst montieren und die Anleitung fehlerhaft ist.
Ab 27. September 2026 müssen Unternehmen Sie vor einem Kauf ausführlicher über Ihre Rechte informieren. Das betrifft Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und die freiwilligen Haltbarkeitsgarantien von Herstellern. So sollen Sie Ihre Rechte besser kennen und nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen können.
Dafür müssen Unternehmer in der gesamten EU einheitliche Vorlagen verwenden. Die neuen Informationspflichten gelten sowohl beim Einkauf im Geschäft als auch bei Online-Bestellungen.
Unternehmer müssen Sie mit folgender Mitteilung über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren:
Diese Mitteilung muss im Geschäft auffällig sichtbar sein, z.B. neben der Kassa. Das Plakat muss mindestens A4-Größe haben. Auch beim Online-Kauf müssen die Shops die Mitteilung deutlich hervorheben und Sie damit an Ihre Rechte erinnern.
Manche Hersteller bieten freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie an. Shops müssen Sie mit einer einheitlichen Kennzeichnung darüber informieren, wenn die Garantie
Mit dieser Haltbarkeitsgarantie („Garan ✓“) können Sie sich innerhalb der Garantiezeit direkt an die Hersteller wenden, wenn die Ware nicht so lange hält, wie sie sollte. Sie können dann eine Verbesserung oder einen Austausch der Ware verlangen.
Unternehmen müssen die Haltbarkeitsgarantie so kennzeichnen, dass Sie sie leicht erkennen können. Das Label kann zum Beispiel direkt auf der Verpackung stehen, am Warenregal deutlich hervorgehoben sein oder beim Online-Einkauf direkt neben dem Bild der Ware erscheinen. Auch unmittelbar vor dem Vertragsabschluss, also beim Bestellbutton, müssen Shops auf die Haltbarkeitsgarantie hinweisen.
Bei Waren mit digitalen Elementen und bei digitalen Leistungen müssen Sie auch informiert werden, wie lange der Anbieter mindestens kostenlose Softwareaktualisierungen zur Verfügung stellt.
Unternehmen müssen Sie außerdem z.B. über umweltfreundliche Liefermöglichkeiten informieren, oder darüber, inwieweit die Ware reparierbar ist. Dazu gehören etwa Informationen über Einschränkungen bei Reparaturen und darüber, ob Ersatzteile verfügbar sind. Sie müssen auch informiert werden, dass es einen Rücktrittsbutton gibt und wo er platziert ist.
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