„Vernetzte Autos“ – Datensammler auf der Überholspur
Eine Illusion in den 1980er Jahren – der schwarze selbstfahrende Sportwagen K.I.T.T., mit dem der Schauspieler David Hasselhoff gegen das Unrecht kämpfte.
Heute ist das keine Utopie mehr. Und es kommt noch dicker: Das Auto wird viele KonsumentInnendaten über Aufenthaltsort, Fahrweise, Autozustand, Nutzungsprofil des Fahrers, … liefern. Ob HerstellerInnen, Versicherungen, Werbefirmen oder Sicherheitsbehörden – alle werden nach und nach an den wachsenden Datenbergen, die Autos produzieren, mitnaschen wollen. Eine Studie des Instituts für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) im Auftrag der AK geht der Frage nach, was das für die KonsumentInnen, ihre Privatsphäre und den Datenschutz heißt.
Achtung, fahrende Datensammler!
„Dass Konsumenten am Handy und PC ihre Datenspuren hinterlassen und die Geräte Daten sammeln, ist bekannt“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Künftig wird auch das Auto viele Fahrerdaten liefern. Zahlreiche konsumenten- und datenschutzrechtliche Fragen sind offen und gehören geklärt.“
„Viele Assistenzsysteme überwachen bereits jetzt täglich die Fahrt“, sagt Jaro Krieger-Lamina vom Institut für Technikfolgen-Abschätzung. „Wirklich gläsern werden Autofahrer aber spätestens mit der erwarteten Umstellung auf fahrerlose Autos, wenn es gar keinen Weg mehr gibt, dem Datensammeln zu entkommen. Die Elektronik im Auto und ihre Vernetzung mit der Umgebung werden zum Werbe- und Verkaufsfaktor. Kartendaten zur Routenberechnung und Verkehrslage werden heruntergeladen, Sensordaten über den Autozustand erzeugt, Smartphones eingebunden, Daten über das Fahrverhalten gespeichert, und, und, und. Bald werden auch Daten mit anderen Autos ausgetauscht, mit Versicherungen, Pannendiensten oder Werkstätten. Es lassen sich präzise Bewegungsprofile erstellen, die viel über Lebensgewohnheiten verraten.“
„Hersteller haben bereits im Kleingedruckten Zusatzpassagen über die Datennutzung. Konsumenten müssen sich bewusst werden, dass hier Datenfallen lauern. Bei so viel Datensammelwut gerät die Privatsphäre in Bedrängnis“, warnt AK Datenschutz-Expertin Daniela Zimmer. „Innovationen sollen vorangetrieben werden, dabei dürfen aber Verbraucherrechte nicht auf der Strecke bleiben. Daher gibt es für die Autohersteller jetzt schon Klärungsbedarf bei der Datensammlung und –verwendung hinsichtlich Zweck, Transparenz und Haftung.“
Freie Fahrt – Kleingedrucktes lässt Datenflüsse erahnen
AutofahrerInnen werden jetzt schon „überwacht“. „Über die im Fahrzeug fest verbaute SIM-Karte sind Sie immer optimal vernetzt – sogar im Ausland, und das ohne Roaming-Gebühren“. Mit diesen Werbebotschaften wirbt zum Beispiel BMW schon jetzt bei seinen KundInnen, zusätzlich zum Autokauf „Connected Drive Services“ zu abonnieren. NutzerInnen können in ihrem Fahrzeug auf News, Wetter, Online-Suche inklusive einer E-Mail-Anbindung zugreifen. Online-Verkehrsinfos sollen auf den streckenbezogenen Fahrdaten anderer Autos basieren und wären aktueller als Radiodurchsagen, verspricht BMW. Auch Infos über freie Parkplätze in Parkhäusern können ein Mehrwert sein.
„Kleingedrucktes lässt aktuelle Datenflüsse nur erahnen“, warnt Zimmer. „Der ‚gläserne‘ Autofahrer wird Realität. Denn Daten verraten viel über die Menschen, von denen sie kommen, meist ohne dass diesen klar ist, was alles über sie bekannt werden kann. Dadurch führen Digitalisierungsprozesse fast immer zu Privatsphäreproblemen“, so die AK Datenschutz-Expertin. „Autos voller Sensorsysteme sammeln unaufhörlich Daten. Wem gehören diese Daten und wofür können, sollen oder dürfen sie gespeichert und verwendet werden?“
Beispiele
Wie die Daten fließen können – zwei Beispiele aus Nutzungsbedingungen der Kfz-Hersteller:
- Daten fließen: „Bei Bedarf oder wenn dies durch KundInnen selbst ausgelöst wird, werden technische Daten (etwa Serviceinfos über Verschleißteile, Fahrzeugzustand wie Check-Control-Meldungen, Batterieladezustand) des Fahrzeugs an BMW übertragen. Diese Daten werden bei Servicebedarf mit dem Namen und der E-Mail-Adresse des Kunden (sofern angegeben) an den zuständigen Service-Partner, die BMW Pannenhilfe oder entsprechende Serviceprovider zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung weitergeleitet.“
- Fahrt beendet, Daten gesendet: „Einige Dienste nutzen Fahrzeugzustandsinfos sowie Standortdaten des Fahrzeugs, die bei jedem Ausschalten des Fahrzeugs vom Fahrzeug an BMW gesendet werden.“
„Konsumenten sind chancenlos bei dem Versuch, Herr ihrer Daten zu bleiben“, betont Zimmer. „Viel zu unklar ist, wann welche Daten erhoben werden, wie sie verarbeitet werden, ob sie gespeichert werden, an wen und zu welchem Zweck sie übertragen werden und was dann mit ihnen passiert. Manche Hersteller lassen sich die Datennutzung durch Zusätze zum Kaufvertrag genehmigen. Konsumenten sind aber kaum in der Lage, eine informierte Zustimmung zu erteilen.“
Wer sammelt bereits was?
„Es lässt sich nicht klar beantworten, wer welche Daten sammelt. Autohersteller lassen Transparenz vermissen, wenn es darum geht, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden“, sagt Krieger-Lamina. Ein Test des deutschen ADAC (untersucht wurden ein Mercedes B-Klasse mit dem System me-connect, ein Renault Zoe, ein BMW i3 und ein BMW 320d) ergab:
Gesammelt werden beispielsweise Statusdaten (Motordaten, Füllstände usw.), der aktuelle Standort (bei Mercedes etwa alle zwei Minuten), überhöhte Drehzahl oder Temperatur, Betriebsstunden der Fahrzeugbeleuchtung, wie oft, wie und wo die Antriebsbatterie geladen wurde. Das Laden der Antriebsbatterie kann bei Renault per Mobilfunkverbindung übrigens unterbunden werden.
Der ADAC vermutet, um bei nicht gezahlten Leasingraten eine weitere Nutzung zu verhindern. Renault kann theoretisch Beliebiges aus dem Fahrzeug mitlesen, weil die Datenübertragung jederzeit aus der Ferne erweitert werden kann; Die 100 letzten Abstellpositionen sind bei BMW aus dem Steuergerät auslesebar: Wenn das Mobiltelefon mit der BMW-Software gekoppelt wurde, werden Kontakt- und Anrufdaten mit dem Fahrzeug synchronisiert und wären vom Hersteller abrufbar.
„Für manche Datenarten lässt sich kaum ein legitimer Zweck finden, etwa wenn es um die Profilerstellung der Nutzer oder die Überwachung der Aufenthaltsorte geht“, sagt Krieger-Lamina. „Aber auch aus unverfänglichen Daten lässt sich auf die Fahrweise schließen. Diese Daten wären, wenn sie dem risikoarmen Gebrauch widersprechen, etwa durch Versicherungen zum Nachteil der Konsumenten auswertbar.“
Ähnlich wie mit Smartphones lassen sich aus der Kombination der GPS- und Mobilfunkdaten präzise Bewegungsprofile erstellen, die über Lebensgewohnheiten viel verraten. Aus dem regelmäßigen Parken am Sonntag vor einer Kirche ließe sich etwa auf das religiöse Bekenntnis schließen.
Datenappetit von Versicherern
Kritisch sind auch Telematikboxen, die von Versicherern mit KundInnnenzustimmung eingebaut werden. Sie zeichnen das gesamte Fahrverhalten auf. Neuere Systeme erlauben die Ansicht der Daten in Apps oder Webportalen. Im Gegenzug werden für von der Versicherung erwünschtes Verhalten günstigere Tarife für Kfz-Versicherungen in Aussicht gestellt.
Wem gehören die Daten?
Für den Personenbezug braucht es allerdings nicht viel: HerstellerInnen wissen, wem sie ein Auto gemeinsam mit Zusatzverträgen zur Datennutzung verkauft haben. Gehören die Daten der Firma, deren Algorithmen sie ermittelt haben, dem Autohersteller oder dem, der das Auto nutzt und damit Daten über die eigene Person produziert?
Schon Realität: Assistenzsysteme are watching you
Vielen Menschen ist nicht bewusst, wie viele und welche Assistenzsysteme bereits jetzt täglich ihre Fahrt überwachen. Besonders in den vergangenen Jahren sind Systeme dazugekommen, die auch selbst in die Längs- oder Quersteuerung des Autos eingreifen können.
AutoherstellerInnen verbauen immer mehr Sensoren in den Autos mit deren Hilfe die Umwelt immer besser erfasst werden soll. Computer übernehmen die Auswertung der Sensordaten und steuern damit verschiedene Assistenzsysteme, die letztlich jede Entscheidung während der Fahrt selbst treffen sollen, um menschliche FahrerInnen zu entlasten und längerfristig ganz überflüssig zu machen.
So erkennt zum Beispiel der Aufmerksamkeitsassistent die Müdigkeit des Fahrers, in dem er Lenkfehler registriert, die durch abrupte Bewegungen wieder ausgeglichen werden. Oder der Fernlichtassistent passt die Leuchtweite der Scheinwerfer automatisch ans Verkehrsgeschehen an.
Daten- & Konsumentenschutz dürfen nicht unter die Räder kommen
Selbstfahrende Autos sollen auch bald in Österreich auf Teststrecken erprobt werden. Mit dem ans Internet angebundenen Auto wächst das sogenannte Internet der Dinge um eine weitere praktische Anwendung. Längerfristige Vision ist, dass (alle) Gegenstände des Alltags vernetzt sind und miteinander kommunizieren. Die Technik dazu ist schon recht weit fortgeschritten, die Folgen davon noch nicht vollständig absehbar.
Die Entwicklung zum autonomen Fahrzeug hat das Potenzial, das Mobilitätsverhalten zu ändern, Geschäftsmodelle und Besitzstrukturen vollkommen neu zu entwerfen. An „smarte“ Autos werden große Hoffnungen für die Zukunft geknüpft. Selbstfahrende Taxiflotten oder selbstständig ans Ziel navigierender Schwerverkehr gelten als baldige praktische Anwendungen.
„Wo viele Daten gesammelt werden, rückt auch der Datenschutz vermehrt in den Blick“, sagt Zimmer. Die AK Studie zeigt: Es gibt eine Fülle an offenen Fragen zu rollenden Computern, die in Echtzeit Daten übertragen, wie die Frage der Datenhoheit, die Sicherung der Daten gegenüber Eingriffen, den Verantwortlichkeiten in Haftungsfällen und dem sparsamen Umgang mit den gesammelten Daten. Transparenz über die gesammelten Daten ist nötig, damit AutofahrerInnen überhaupt ihre Selbstbestimmungsrechte ausüben können. Analog zu den sozialen Netzwerken muss auch im Mobilitätsbereich erst ein Datenschutzbewusstsein geschaffen werden.
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