Informationspflichten vor der Reise

Reiseveranstalter und Reisevermittler müssen Reisende vor Vertragsabschluss umfassend informieren. Kataloge, Prospekte und Internetseiten dienen dabei als wichtige Entscheidungsgrundlage.

Welche Informationen müssen bereitgestellt werden?

Vor der Buchung müssen unter anderem folgende Informationen klar ersichtlich sein:

  • Reiseroute und Reisedauer
  • Unterkunft und inkludierte Leistungen
  • Gesamtpreis der Reise
  • Weitere wesentliche Eigenschaften der Reise

Prospekt muss der Realität entsprechen

Alle Angaben in Katalogen, Prospekten oder auf der Website sowie Fotos gelten als zugesicherte Eigenschaften der Reise. Die Darstellung muss ein realistisches Bild vermitteln.

Änderungen, etwa durch Umbauarbeiten, müssen Reisenden rechtzeitig mitgeteilt werden.

Beispiel: Ein als „herrlicher Sandstrand“ beworbener Strand entspricht nicht der Beschreibung, wenn bei Ebbe Betonblöcke sichtbar werden. 

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