Ärger mit Paketdiensten?
Darf der Paketzusteller das Paket einfach vor der Haus- oder Wohnungstür abstellen? Diese und andere Fragen bewegen viele Konsument:innen.
Grundsätzlich gilt: Die Zahlungen die bereits geleistet wurden, stellen nunmehr Insolvenzforderungen dar. Waren am Lager sind also Eigentum der Masse. Folgende Möglichkeiten bieten sich für Kund:innen:
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