Rücktrittsrecht bei Versicherungen
Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag bzw. der Vertragserklärung ist ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen möglich.
Das Online-Tool „Versicherung kündigen“ zeigt, wie Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen können – von der Ablebensversicherung bis hin zum Zukunftsvorsorgevertrag.
Der Rechner zeigt auch, welche Kündigungsrechte der Versicherer hat, zum Beispiel bei Haushalts-, Eigenheim-, Kfz- oder Rechtsschutzversicherung. Mit ein paar Klicks sind Sie beim gewünschten Ergebnis! Damit die Kündigung einfach geht, finden Sie auch eine Reihe von Musterbriefen zur Kündigung und sonstige Service-Informationen.
Printausgabe
Für KonsumentInnen, die die Papierform bevorzugen, gibt es auch eine Printversion in pdf-Form. Mehr...Jede sechste Versicherungsanfrage in der AK Konsumentenberatung geht um Fragen und Probleme mit der Kündigung von Versicherungsverträgen. Oft werden die Kündigungen auch zurückgewiesen, weil die Kündigungsfrist laut Vertrag nicht eingehalten wurde. In manchen Fällen geht es nur um ein paar Tage. Die AK verlangt daher bessere Informationen für die KonsumentInnen.
Von rund 2.000 Versicherungsbeschwerden in der AK Beratung geht's bei 15 Prozent um die Kündigung von Verträgen. In vielen Fällen geht eine Kündigung schief. Immer häufiger fragen auch BankkundInnen wegen stillgelegten Versicherungsverträgen an, die mit einem Kredit verknüpft sind. Oft werden Kündigungen von Versicherern auch zurückgewiesen, weil die Kündigungsfrist laut Vertrag – zumeist ein oder drei Monate – nicht eingehalten wurde. In manchen Fällen geht es nur um ein paar Tage, etwa bei einer nicht fristgerechten Kündigung beim Wohnungswechsel.
© 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87