Was bei WGs zu beachten ist

Bis zum Beginn des neuen Studienjahres ist noch Zeit, aber die Vorbereitungen vieler angehender Studentinnen und Studenten laufen auf Hochtouren. Dazu gehört für viele auch die Wohnungssuche. Nach wie vor beliebt, sei es aus geselligen Gründen, sei es aus finanziellen Überlegungen, ist die Wohngemeinschaft.

Aber was passiert, wenn etwa 1 WG-Kollege oder Kollegin auf einmal ausziehen möchte? Braucht er oder sie dann die Zustimmung der anderen? Müssen die verbleibenden WGler dann seinen Anteil an der Miete übernehmen?

Grundlage für Antworten auf diese Fragen ist der jeweilige Mietvertrag. 

Welche Möglichkeiten der Mietvertragsgestaltung gibt es?

  • Alle WG-Mitglieder sind Hauptmieterinnen/Hauptmieter
    Alle WG-Mitglieder unterschreiben den Mietvertrag und sind damit Mitmieterinnen und Mitmieter. Dabei sind sie bei allen Rechten und Pflichten gleichgestellt. Bezahlt ein Mitglied die Miete nicht, kann die Vermieterin oder der Vermieter von jedem einzelnen WG-Mitglied den Mietzins einfordern oder jeden Einzelnen für Beschädigungen beim Auszug aus der Mietwohnung haftbar machen.

    Kann ein einzelnes WG-Mitglied ausziehen?

    Wenn ein WG-Mitglied aus dem Mietvertrag aussteigen möchte, ist die Zustimmung aller WG-Mitglieder und der Vermieterseite notwendig. Der Auszug alleine beendet den Mietvertrag nicht. Ohne Zustimmung des Vermieters können die WG-Mitglieder das Mietverhältnis nur gemeinsam aufkündigen.

Tipp

Ist eine Einigung mit der Vermieterseite nicht möglich, sollten die WG-Mitglieder vereinbaren, dass der Ausziehende auf sein Mietrecht verzichtet. Die in der Wohnung Verbleibenden verpflichten sich, alle zukünftigen Ansprüche der Vermieter/des Vermieters zu übernehmen.
  • Nur ein WG-Mitglied ist Hauptmieter und gleichzeitig Vermieter – die anderen sind Untermieter
    Der Hauptmieter ist einziger Vertragspartner und trägt das wirtschaftliche Risiko (für Mitzinsrückstände, Kaution, Schadenersatz bei Beschädigungen).

Tipp

Schließen Sie Untermietverträge schriftlich ab. Vereinbaren Sie im Untermietvertrag den zu bezahlenden Mietzins, Betriebskosten, Kündigungsfrist, Kaution etc.

Einzelmietverträge
Es werden Hauptmietverträge über jeweils ein Zimmer und Mitbenutzungsrechte an allgemeinen Räumen abgeschlossen. Jedes einzelne WG-Mitglied haftet für seinen Anteil an Mietzins, Kaution und für Beschädigungen. Die Mietverhältnisse können jeweils ohne Zustimmung der WG-Mitglieder gekündigt werden.

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