Außerordentliche Kündigung bei Tariferhöhungen

Ihr Handyanbieter erhöht den Tarif oder führt neue Gebühren ein? Das ist grundsätzlich erlaubt. Er muss dabei aber gesetzliche Vorgaben einhalten.

Der Anbieter muss Sie rechtzeitig informieren

Der Anbieter muss Sie schriftlich über die Tarifänderung informieren – und zwar mindestens drei Monate, bevor die höheren Preise gelten.

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