Reisekrankenversicherung (RKV)
ist sinnvoll...
- wenn Sie in ein Land reisen, wo die Europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt oder auch kein Sozialversicherungsabkommen gilt,
- je teurer die Behandlungs-, Rücktransportkosten etc. im Reiseland sind und je mehr man auf einen Heimtransport auch bei nicht gegebener medizinischer Notwendigkeit wert legt,
- je länger die Reise dauert,
- je realistischer das Akutwerden einer chronischen Erkrankung ist
- je realistischer die Ansteckung mit vor Ort grassierenden Erkrankungen ist,
- wenn Kinder oder Senioren (mit-)reisen. Sie haben ein höheres Erkrankungsrisiko.
Das kann Sie
Eine private Reisekrankenversicherung ersetzt die während einer Reise im Ausland anfallenden Kosten für eine notwendige medizinische Versorgung. Das gilt sowohl für stationäre Behandlung im Spital als auch ambulant beim Arzt. Auch der Heimtransport oder die Heimreise einer mitversicherten Person können durch die Versicherung gedeckt sein.
Das kann sie nicht
Chronische Leiden, bestehende Vorerkrankungen oder Zahnbehandlungen sind möglicherweise begrenzt oder nur im Rahmen von Sonderregelungen versicherbar.
- Werfen Sie einen Blick in den Tarif bzw. die Versicherungsbedingungen und fragen konkret nach!
Sehr oft gibt es Summengrenzen für die einzelnen Leistungen. Zusatzdeckungen bzw. Zusatzsummen lassen sich oft gegen Aufpreis vereinbaren.
Gut zu wissen
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, also der Rückseite Ihrer e-card, erhalten Sie medizinische Leistungen auch im Ausland. Und zwar in mehr als 30 Ländern, darunter die EU-Staaten.
Aber Achtung: Gibt es mit Ihrem Reiseland kein Sozialversicherungsabkommen, ist eine Reisekrankenversicherung unerlässlich. Sonst könnten im Krankheitsfall horrende Kosten auf Sie zukommen.
Auslandskrankenversicherung (AKV)
Die Auslandskrankenversicherung ähnelt bei den Leistungen der Reisekrankenversicherung. Allerdings ist eher bei einer längeren Reise bzw. einem langfristigen Aufenthalt empfehlenswert. Dazu zählen z. B. Studium im Ausland, Studien- oder Sprachreisen oder Au-pair-Aufenthalte.
Reisestornoversicherung & Reiserücktrittskostenversicherung
ist sinnvoll...
- je früher Sie gebucht haben und je teurer die Reise ist,
- wenn bestimmte Ereignisse den Urlaub unmöglich machen könnten (etwa Durchfallen bei Matura; Notdienst für Unternehmen, in dem man beschäftigt ist; Überschwemmung des eigenen Hauses und damit notwendige Anwesenheit daheim, Akutwerden einer chronischen Erkrankung etc.),
- je anfälliger die (Mit-)Reisenden für Erkrankungen sind (möglicherweise Kinder, Senioren).
Das kann sie
Haben Sie eine Reise gebucht, die Sie nicht antreten können, fallen in der Regel Stornokosten an. Die Reisestornoversicherung ersetzt diese Kosten für den Fall, dass Sie aus wichtigen Gründen nicht verreisen können.
Die Gründe können von Erkrankung, Tod, Unfall, Erkrankung eines Familienangehörigen über unerwartete Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Schäden am Eigentum (durch Hochwasser, Feuer …) über Durchfallen bei der Matura bis hin zur nicht geplanten Notwendigkeit, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz anwesend sind, reichen.
Das kann sie nicht
Wenn Sie aus Gründen die Reise nicht antreten können, die Ihnen schon beim Abschließen der Versicherung bekannt waren, steigt sie in der Regel aus.
gut zu wissen
Warten Sie bei auftretenden, eventuellen Stornogründen nie zu!
Melden Sie sich so schnell wie möglich beim Reisebüro oder klären Sie zumindest mit Arzt bzw. Ärztin und/oder der Versicherung ab, ob ein sofortiges Stornieren unvermeidbar ist. Sie bleiben sonst auf einem Teil der Stornokosten sitzen.
Reiseabbruchversicherung (RAV)
ist sinnvoll...
- je teurer und länger die Reise ist,
- je mehr „Gefahren“ auf der Reise schlagend werden könnten, z.B. Radurlaub – Sturz; Rundreise mit PKW/Bus – Unfall etc.
- je schwieriger bzw. teurer die Organisation eines Heimflugs ist,
- wenn das Akutwerden einer chronischen Erkrankung möglich ist.
Das kann sie
Die Reiseabbruchversicherung schützt vor den Folgekosten eines Ereignisses, das eine Heimreise notwendig macht.
Beispiele sind Unfall, Erkrankung vor Ort, Tod oder Erkrankung eines Angehörigen daheim oder auch Schaden am Eigentum daheim. Mit Folgekosten sind Heimflug, Umbuchungsgebühren oder Rückerstattung der nicht genutzten Reiseleistungen gemeint.
Das kann sie nicht
Sie schützt in der Regel nicht vor Folgekosten, wenn der Reiseabbruch durch bei Reisebeginn schon bestehende Krankheiten verursacht wird oder z. B. bei Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie.
Reisehaftpflichtversicherung (RHV)
ist sinnvoll...
- wenn man daheim keine Privathaftpflichtversicherung hat,
- je „ungeschickter“, „unaufmerksamer“ man sich selbst einschätzt,
- je länger die Reise dauert.
Tipp
Die Haftpflichtversicherung ist in einer Haushaltsversicherung inkludiert. Darauf zu verzichten, kann im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein!
Das kann sie
Eine Reisehaftpflichtversicherung kommt für von Ihnen verursachte Schadenersatzansprüche auf, d.h. wenn Sie jemand anderem oder dessen Eigentum während der Reise Schaden zugefügt haben.
Beispiel: Sie stoßen am Hotelbuffet irrtümlich einen anderen Gast nieder. Dabei verletzt er sich und zerbricht seine teure Brille. Hier hilft die Reisehaftpflichtversicherung. Sie ersetzt Arztkosten, Schmerzensgeld und die Brille.
Das kann sie nicht
Was durch die Reisehaftpflichtversicherung nicht gedeckt ist, entnehmen Sie den Versicherungsbedingen. Das können z. B. Schäden sein, die Sie vorsätzlich verursacht haben oder Schäden an gemieteten Sachen.
Reiseunfallversicherung (RUV)
ist sinnvoll...
- je mehr „Gefahren“ auf der Reise schlagend werden könnten, z.B. Radurlaub – Sturz; Rundreise mit PKW/Bus – Unfall, Freeriden/Schitouren – Suche, Hubschrauberbergung
- wenn man „daheim“ keine eigene Unfallversicherung hat und man auf sein eigenes Einkommen angewiesen ist,
- je höher die Kosten (für Operation, Behandlung, etc.) im Reiseland sind und je mehr man auf eine hochwertige Versorgung z. B. von Sportverletzungen legt,
- wenn Kinder (mit-)reisen. Sie haben ein höheres Unfallrisiko.
Das kann sie
Die Reiseunfallversicherung übernimmt nach einem Unfall
- Kosten für Arzt, Bergung, Suche, Hubschrauberrettung, Not- bzw. Heimtransport etc.
- gibt es eine Leistung im Falle von Dauerinvalidität bzw. im Todesfall.
Das kann sie nicht
Meist übernimmt die Reiseunfallversicherung unter anderem Folgendes nicht:
- Schäden an Sehnen oder Muskeln, Vergiftungen, Ertrinken, Unfälle aufgrund von Drogen- oder Alkoholmissbrauch, Schäden, die bei der Ausübung von Risikosportarten entstanden sind, grob fahrlässig herbeigeführte Unfälle etc.
- Bestimmte Sportarten gelten als nicht versicherte „Risikosportarten“.
Reisegepäckversicherung (RGEPV)
ist sinnvoll...
- je größer die Wahrscheinlichkeit ist (z. B. Anzahl der Verbindungsflüge), dass Gepäck abhandenkommen kann,
- je notwendiger Sie das Gepäck vor Ort benötigen,
- je schlechtere Erfahrungen Sie mit Verlust, Diebstahl oder sogar Raub in einem Reiseland schon gemacht haben,
- je teurer der Koffer und die Sachen sind, die Sie mitnehmen.
Das kann sie
Die Reisegepäckversicherung versichert das Reisegepäck im Fall von
- Verlust,
- Beschädigung,
- Diebstahl,
- Raub oder
- verspäteter Auslieferung beim Flug.
Bezahlt bekommen Sie im Schadensfall meist nur den Zeitwert, nicht den Neuwert. Also den Anschaffungswert abzüglich Alters- oder Zustandsabzug.
Das kann sie nicht
Sie ersetzt häufig sehr vieles nicht. Wird Ihr Koffer gestohlen, während Sie sich kurz einen Kaffee am Kiosk holen und den Koffer unbeobachtet lassen, steigt die Versicherung meist aus.
In vielen Fällen werden Wertgegenstände, Uhren, Dokumente, Fahrkarten, Bargeld, Kreditkarten, Schlüssel, Sportgeräte oder während der Reise gekaufte Gegenstände nicht ersetzt.
Reiserechtsschutzversicherung (RRSV)
ist sinnvoll...
- je mehr man die Befürchtung hat, vor Ort in rechtliche Probleme verwickelt zu werden (z. B. Streit mit lokalem Ausflugsveranstalter).
Das kann sie
Die Reiserechtsschutzversicherung ist bei Langzeitreisen, Studienaufenthalten, Au-pair-Aufenthalten oder selbst vor Ort organisierten Beherbergungsbetrieben oder lokalen Reiseveranstaltern eine Überlegung wert, auch bei längeren Arbeitsaufenthalten im Ausland.
Sie bietet Schutz bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland. Zum Beispiel können dadurch anfallende Prozesskosten oder Gerichtskosten gedeckt sein.
Reise-Assistance-Versicherung
ist sinnvoll...
- je ungeübter man im Umgang mit fremden Behörden, medizinischen Versorgungssystem, der Landessprache etc. ist,
- je bequemer und risikovermeidender man eingestellt ist (z. B. weil man die Familie nicht beunruhigen will),
- je weniger man mit den ländlichen Gegebenheiten vertraut ist.
Das kann sie
Die Reise-Assistance-Versicherung hilft im Schadensfall während einer Reise – und zwar mit Unterstützung vor Ort.
Sie ist über eine 24-Stunden-Notrufzentrale erreichbar. Sie hilft Ihnen im Notfall zum Beispiel dabei, Informationen oder Auskünfte über mögliche medizinische Behandlungen vor Ort bei Krankheit oder Unfall zu bekommen oder gestohlene oder verlorene Dokumente wiederzubeschaffen.
Diese Tipps sollten Sie beachten!
- Existenzbedrohende Reiserisiken: Unterschätzen Sie die Risiken nicht! Horrende Spitalskosten in Höhe von mehreren 100.000 Euro in den USA sind nur ein Beispiel. Leistungsumfang und Versicherungssummen (und deren Begrenzungen durch konkrete Ausschlüsse oder örtliche und zeitliche Einschränkung) sind für Sie weitaus entscheidender als die Prämie.
- Nichts verschweigen: Sie haben die Pflicht, Auskünfte zu erteilen, wenn nachgefragt wird. Wenn Sie Handicaps, chronische Erkrankungen oder zum Buchungszeitpunkt aktuelle/akute/bestehende Krankheiten haben, dann gehen Sie aktiv auf die Versicherung zu, um abzuklären, ob im Leistungsfall Versicherungsschutz besteht.
- Auf die Fristen achten: Reiseversicherungen können grundsätzlich nicht nachträglich (nach dem Schadensfall oder während der Reise) abgeschlossen werden. Beachtenswerte Fristen sind 30 Tage vor Reiseantritt oder Karenzfristen von 10 Tagen ab Abschluss (z. B. für Reisestorno). Sollten Sie tatsächlich einmal vergessen haben und ein mulmiges Gefühl haben, fragen Sie nach einer Sonderregelung.
- Gut informieren: Sie können ein Produkt-Informationsblatt der Versicherung einholen. Informieren Sie sich im Vorab auch über die Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters/der Fluglinie.
- Kreditkarte checken: Informieren Sie sich über die Wirksamkeit des Versicherungsschutzes bei Kreditkarten! Es kann der Besitz der Karte reichen oder die Versicherungsleistung daran geknüpft sein, dass Sie z. B. in den letzten drei Monaten damit bezahlt haben. Für den Stornoschutz über die Kreditkarte kann notwendig sein, dass Sie die gesamte Reise mit der Kreditkarte bezahlt haben.
- Unbedingt dabeihaben: Führen Sie eine (elektronische) Kopie der Reiseversicherungspolizze/der Versicherungsbedingungen/der Allgemeinen Reisebedingungen/der Hotelvertragsbedingungen auf der Reise mit sich, um im Notfall zielgerichtet nachschauen zu können.
- Mit Köpfchen: Bei einer Onlinebuchung wird oft auch gleich Versicherungsschutz mit angeboten. Lassen Sie sich davon nicht überrumpeln, sondern überprüfen Sie genau. Im ungünstigsten Fall schließen Sie unbemerkt eine Jahresversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung ab. Falls Sie nicht rechtzeitig kündigen, zahlen Sie die auch im Folgejahr weiter.
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