FAQs zu Naturkatastrophen-Versicherung
Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme oder Lawinen können erhebliche Schäden an Eigentum und Infrastruktur verursachen. Sie treffen oft unerwartet und hinterlassen nicht nur materielle Verluste, sondern auch emotionale Belastungen. Eine Naturkatastrophenversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse und hilft, die Auswirkungen auf Ihr Leben und Ihre Existenz zu minimieren.
Auf dieser FAQ-Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Naturkatastrophenversicherung. Unser Ziel ist es, Ihnen die wichtigsten Informationen verständlich und übersichtlich bereitzustellen, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
Häufige Fragen zur Naturkatastrophenversicherung
1. Was ist eine Naturkatastrophenversicherung?
Eine Naturkatastrophenversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch Naturereignisse wie Hochwasser, Überschwemmungen, Erdbeben oder andere extreme Wetterereignisse entstehen.
2. Welche Schäden werden durch die Versicherung abgedeckt?
Die abgedeckten Schäden variieren je nach Versicherungsanbieter und Vertrag. Sturmschäden sind in den Gebäudeversicherungen meist umfangreich mitversichert. Alle anderen Naturkatastrophenschäden, wie Hochwasser, Überschwemmung oder Erdrutsch sind meist nur in geringem Ausmaß gedeckt.
3. Wie hoch sind die Deckungssummen bei Hochwasser und Erdrutsch?
Standard-Deckungssummen:
- Eigenheim- und Haushaltsversicherungen: 3.000 bis 10.000 Euro.
- Oft unzureichend bei größeren Schäden.
Erweiterter Schutz:
- Naturkatastrophenschutz: 20.000 bis 30.000 Euro.
- Nur etwa ein Viertel der Hausbesitzer haben diesen Schutz.
- Höhere Prämien in Hochrisikozonen.
Zusatzversicherungen:
- Individuelle Zusatzversicherungen: Deckungssummen bis zu 50.000 Euro oder mehr.
- Meist nicht für Hochrisikogebiete verfügbar.
Einschränkungen:
- Selbst erweiterte Summen reichen oft nicht für Totalschäden.
- Schäden an Fahrzeugen durch Hochwasser sind durch Teilkasko- oder Vollkaskoversicherungen gedeckt.
4. Ist eine Naturkatastrophenversicherung verpflichtend?
In Österreich ist der Abschluss einer solchen Versicherung freiwillig, wird jedoch dringend empfohlen.
5. Wie hoch sind die Kosten für eine Naturkatastrophenversicherung?
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die geografische Lage, die Art des versicherten Eigentums und das Risiko für Naturkatastrophen in Ihrer Region. Insbesondere ist die Lage der Immobilie in den einzelnen HORA-Zonen relevant
6. Was ist eine HORA-Zone und wo kann ich nachsehen, in welcher sich meine Liegenschaft befindet?
Die HORA-Zonen (Hochwasserrisikozonierung Austria) sind ein österreichisches Projekt zur Kartierung und Bewertung von Naturgefahren, insbesondere Hochwasser. Es wurde vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) und dem Versicherungsverband Österreich (VVO) initiiert. Ziel ist es, das Risiko von Naturkatastrophen zentral zu erfassen und die Schadenspotenziale besser abzuschätzen.
Arten von HORA-Zonen
- Hochwasserzonen:
- Klassifizierung von Gebieten nach Hochwasserrisiko.
- Berücksichtigung von Überflutungsflächen und Flussläufen.
- Lawinenzonen:
- Bewertung von Gebieten mit Lawinengefahr.
- Relevant für alpine Regionen und Wintersportgebiete.
- Erdbebenzonen:
- Einteilung von Regionen nach Erdbebenrisiko.
- Berücksichtigung von seismischen Aktivitäten und geologischen Gegebenheiten.
- Sturm- und Hagelzonen:
- Analyse von Gebieten mit erhöhtem Risiko für Stürme und Hagel.
- Wichtig für landwirtschaftliche und bauliche Vorsorge.
- Massenbewegungszonen:
- Zonen mit Risiko für Erdrutsche, Steinschläge oder Hangrutschungen
- Zonen mit Risiko für Erdrutsche, Steinschläge oder Hangrutschungen
Unter folgendem Link können Sie Ihre Liegenschaftsadresse eingeben und erfahren, in welcher HORA-Zone diese liegt.
HORA - Natural Hazard Overview & Risk Assessment Austria
7. Wie kann ich eine Naturkatastrophenversicherung abschließen?
Sie können eine Naturkatastrophenversicherung bei spezialisierten Versicherungsunternehmen oder als Zusatz zu Ihrer bestehenden Hausrat- oder Gebäudeversicherung abschließen. Es ist ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die beste Option für Ihre Bedürfnisse zu finden.
8. Was sollte ich bei der Auswahl einer Versicherung beachten?
Achten Sie auf die Deckungssumme, die abgedeckten Risiken, mögliche Ausschlüsse und die Höhe der Selbstbeteiligung. Lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig durch und lassen Sie sich bei Bedarf von einem Experten beraten.
9. Was muss ich im Schadensfall tun?
Im Schadensfall sollten Sie die folgenden Schritte beachten, um den Schaden bei Ihrer Versicherung korrekt zu melden und eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten:
a) Schaden dokumentieren
- Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Perspektiven.
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Umstände des Schadens.
- Sammeln Sie Beweise, wie beschädigte Gegenstände oder Zeugenaussagen.
b) Schaden melden
- Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über den Schaden. Viele Versicherungen haben eine Meldefrist (z. B. 7 Tage).
- Nutzen Sie die Hotline, das Online-Portal oder die App Ihrer Versicherung zur Schadensmeldung.
- Geben Sie alle relevanten Informationen wie Versicherungsnummer, Art des Schadens, Ort und Zeitpunkt des Vorfalls an.
c) Schadensformular ausfüllen
- Füllen Sie das Schadensformular Ihrer Versicherung vollständig und ehrlich aus.
- Fügen Sie alle Belege, Fotos und Dokumente bei.
d) Weitere Schäden vermeiden
- Treffen Sie Maßnahmen, um Folgeschäden zu verhindern (z. B. Dach abdecken).
- Besprechen Sie größere Maßnahmen vorher mit der Versicherung.
e) Kooperation mit der Versicherung
- Helfen Sie der Versicherung, falls weitere Informationen oder Gutachten benötigt werden.
- Reparaturen erst nach Begutachtung durch die Versicherung durchführen.
f) Rechnungen und Belege aufbewahren
- Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege für Reparaturen oder Ersatzkäufe auf, um sie später bei der Schadensregulierung einzureichen.
Tipps für eine reibungslose Schadensabwicklung
- Bleiben Sie ehrlich; Falschangaben können Leistungen verhindern.
- Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen, da bestimmte Schäden ausgeschlossen sein können.
- Halten Sie bei Unklarheiten Kontakt mit Ihrer Versicherung.
10. Was sind Obliegenheitsverletzungen bzw. Anzeigepflichtverletzungen?
Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer gegen bestimmte Pflichten verstößt, die ihm durch den Versicherungsvertrag auferlegt wurden. Diese Pflichten dienen dazu, den Versicherer vor erhöhten Risiken zu schützen und eine ordnungsgemäße Schadensregulierung zu ermöglichen.
Beispiele für solche Pflichten sind:
- Mitwirkungspflichten: Der Versicherungsnehmer muss bei der Schadensaufklärung helfen, z. B. durch das Einreichen von Unterlagen.
- Verhaltenspflichten: Er darf keine Handlungen vornehmen, die das Risiko erhöhen, wie etwa grob fahrlässiges Verhalten.
- Anzeigepflichten: Vor Vertragsabschluss müssen alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß angegeben werden.
Eine Verletzung dieser Pflichten kann dazu führen, dass der Versicherer leistungsfrei wird oder den Vertrag kündigt, sofern die Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist.
11. Bekommt man im Schadensfall Hilfe von der öffentlichen Hand?
Der Salzburger Landeskatastrophenfonds bietet finanzielle Unterstützung für Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdrutsche, Lawinen und andere extreme Wetterereignisse.
Leistungen des Fonds
- Beihilfen zur Schadensbehebung für natürliche und juristische Personen, außer für Luxusgegenstände.
- In der Regel 30 % der Schadenssumme, Erhöhungen möglich bei geringem Einkommen.
- Schadensschätzung durch amtliche oder gerichtlich beeidete Sachverständige.
Voraussetzungen und Antragstellung
- Gesamtschaden muss mindestens 1.500 Euro betragen.
- Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Schadenseintritt online über die Webseite des Landes Salzburg.
- Dokumentation des Schadens (mindestens drei Fotos) erforderlich.
- Eigenversicherungssumme von mindestens 15.000 Euro bei privaten Haushalten!
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach Genehmigung durch die Landesregierung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beihilfe, Schäden müssen innerhalb von drei Jahren abgerechnet werden.
Hier der Link zur Homepage des Land Salzburg: Katastrophenfonds - Land Salzburg
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