„Nein“-Sagen, ohne den Job zu riskieren
Oft gibt es gute Gründe für ein Nein zum Chef. Aber wann und wie können Sie Überstunden, Urlaubsvorschreibungen usw. mit Recht gefahrlos ablehnen?
Nach der Karenz zurück in den Job: Welche Rechte Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber haben und wie Sie sich selbst den Wiedereinstieg erleichtern können!
Spätestens vier Monate vor Ende Ihrer Karenz sollten Sie mit der Firma Kontakt aufnehmen – auf jeden Fall, wenn Sie nach der Karenz eine kürzere Arbeitszeit wollen. Ihr Anspruch auf Karenz dauert höchstens bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres Ihres Kindes - das ist der Tag vor dem 2. Geburtstag. Der 2. Geburtstag Ihres Kindes wäre somit der erste Arbeitstag.
Während der Karenz ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie über wichtige Betriebsgeschehnisse zu informieren. Das sind z.B. Konkurs, Ausgleich, betriebliche Umstrukturierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen. Allerdings gibt es keine Sanktionsmöglichkeit, wenn Ihr Arbeitgeber diese Verpflichtung nicht einhält.
Sie haben auch die Möglichkeit, während der Karenz eine geringfügige Beschäftigung mit Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren, ohne Ihren Kündigungsschutz zu gefährden. Bitte beachten Sie aber auch die Zuverdienstgrenzen des von Ihnen gewählten Kinderbetreuungsgeldes.
Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum 7. Geburtstag des Kindes, für jene Arbeitnehmer/-innen, die
© 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87