„Nein“ sagen, ohne den Job zu riskieren

Bei einem „Nein“ zu dem:der Chef:in geht es oft um Überstunden. Wichtig: Für die Arbeitszeit gelten Höchstgrenzen. In der Regel sind höchstens 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich erlaubt. Im Durchschnitt von 17 Wochen dürfen es grundsätzlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche sein.

Fragen Sie im Zweifel vorher bei der AK nach.

Bei Überstunden dürfen Sie auch Nein sagen, wenn Ihre persönlichen Gründe schwerer wiegen als das Interesse der Firma – zum Beispiel, wenn Sie kleine Kinder betreuen müssen.

Mehr dazu, wann Sie Überstunden ablehnen dürfen, finden Sie hier. 

Urlaub oder Zeitausgleich gegen Ihren Willen?

Die Firma kann Ihnen Urlaub oder Zeitausgleich nicht einfach vorschreiben. Dafür braucht es Ihre Zustimmung.

Besteht Ihr:Ihre Chef:in trotzdem darauf, erklären Sie schriftlich, dass Sie arbeitsbereit sind.

Dann darf Ihnen weder Urlaub noch Zeitausgleich abgezogen werden – auch wenn Sie auf „Zwangsurlaub“ geschickt werden.

Fälle aus der praxis

Frau in Bibliothek

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeitsrecht

Das könnte Sie auch interessieren

Junger blonder Mann und junge blonde Frau im Gespräch mit einer dunkelhaarigen Frau, die von hinten abgebildet ist.

Privat­sphäre am Ar­beits­platz

Kinderwunsch, Krankheiten, Vorstrafen: Was muss ich dem Chef über mich preis­ge­ben? Welche Fragen sind verboten? Darf er mich überwachen?

Frau mit brauner Bluse steht in einem Bürogebäude und schaut mit verschränkten Armen selbstbewusst in die Kamera.

Mit dem Chef verhandeln

Ob es um mehr Geld oder ein persönliches Anliegen geht: Mit guter Vorbereitung und diesen Tipps verläuft das Gespräch mit dem Chef in Ihrem Sinne!

  • © 2026 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum