17.01.2023

Wissenswertes zur Pflegereform 

Mit der 2022 angekündigten Pflegereform hat die Regierung erste Schritte in die richtige Richtung gesetzt. Wir haben die Eckpfeiler für Sie zusammengefasst.

Mehr Geld für Auszubildende

Seit Herbst gibt es monatlich einen Ausbildungszuschuss von 600 Euro steuer- und abgabenfrei für alle in der Pflegeausbildung, ausgenommen Personen mit AMS-Förderung. Auch alle Ausbildungen in den Sozialbetreuungsberufen sind umfasst. Die Details sind in einer Richtlinie des Landes Salzburg geregelt. Die Auszahlung erfolgt durch die jeweilige Ausbildungseinrichtung. Bitte fragen Sie bei Unklarheiten dort nach.

Für berufliche Umsteigerinnen und -steiger oder Personen über 20 Jahre, die die Schule abgebrochen haben, oder deren Matura bereits mehr als 2 Jahre zurückliegt, wurde im Jänner 2023 ein eignes AMS-Pflegestipendium von mindestens 1400 Euro monatlich geschaffen. Erstmals soll es damit einen unkomplizierten Zugang zur Existenzsicherung während der Ausbildung in der Pflege oder in einem SOB Beruf geben. Wichtig: Melden Sie sich VOR Antritt der Ausbildung beim AMS. Näheres finden Sie dort auf der Webseite

Gehaltsbonus für alle Beschäftigten 

Der Bund stellt den Ländern bis 2023 insgesamt 570 Millionen Euro zur Erhöhung des Entgeltes von Pflege- und Betreuungspersonal zur Verfügung. Die Umsetzung des sog. Gehaltsbonus war verwirrend und teilweise unfair. Die Bundesländer haben höchst unterschiedliche Richtlinien erlassen. Eine strenge Stichtagsregelung für 2022 hat zum ungerechtfertigten Ausschluss vieler Betroffener geführt. 2023 soll die Auszahlung nachvollziehbar erfolgen. Fazit: Gut gemein ist nicht immer gut gemacht! Uns ist die nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen wichtig. 

Sonstige Änderungen für in Pflegeberufen tätige Menschen

Berufsrechtlich gab es bislang nur kleine Anpassungen. Die Berufsangehörigen in der Pflegeassistenz dürfen über das Jahr 2025 hinaus im Krankenhaus tätig, ihre Kompetenzen wurden ausgeweitet.

Es soll eine zusätzliche Entlastungswoche geben. Die Nachtdienste werden verbessert. Für die Zuwanderung von Fachkräften gibt es Erleichterungen. Näheres finden Sie hier.

Unsere Beurteilung: Erste Schritte, teilweise gelungen. Wir bleiben an dem Thema dran.

Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflegende Angehörige haben künftig 3 Monate Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit, wenn ein Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das vorsieht.

Ab 2024 gibt es unter bestimmten Rahmenbedingungen den Angehörigenbonus von 1500 Euro pro Jahr. Schon 2023 wird der halbe Beitrag ausbezahlt.

Zusätzlich gibt es noch einige Verbesserungen.

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