Wofür gibt es Gutschriften für das Pensionskonto?
Je mehr Versicherungsmonate Sie sammeln, desto mehr Gutschriften wandern auf Ihr Pensionskonto. Ein Überblick, was alles Ihr Pensionskonto aufwertet.
Mehr Geld in der Pension bekommen - wer möchte das nicht? Die so genannte "Höherversicherung" ist eine Möglichkeit, um die staatliche Pension zu erhöhen. Sie zahlen dabei nicht in eine Privatversicherung ein, sondern ins öffentliche Pensionssystem.
Mit den eingezahlten Beiträgen erwirbt man einen eigenen Pensionsbestandteil, den "besonderen Steigerungsbetrag". Dieser besondere Steigerungsbetrag errechnet sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.
Seit der ArbeitnehmerInnenveranlagung 2016 können Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung nur noch dann als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn bereits vor dem 1.1.2016 Höherversicherungsbeiträge geleistet wurden. In diesem Fall können die Beiträge bis einschließlich 2020 steuermindernd geltend gemacht werden. Wurden Höherversicherungsbeiträge erstmalig ab 2016 bezahlt, dann können diese nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Wer beispielsweise mit 40 Jahren 1.000 € einmalig einzahlt, erhält mit 65 rund 120 € mehr an jährlicher Pension. Die Einzahlung hat sich daher in wenigen Jahren gerechnet.
Wer mit 50 Jahren den Betrag einzahlt, erhält rund 95 € pro Jahr mehr an Pension, wer mit 60 - also wenige Jahre vor der Pension - 1.000 € einzahlt, erhält jährlich immer noch rund 70 € mehr Pension dazu. Selbstverständlich sind auch monatliche Einzahlungen möglich, wie der nächste Abschnitt zeigt.
Die Höherversicherung ist im Vergleich zu einer privaten Vorsorge äußert attraktiv. Selbst bei Versicherten, die erst mit 60 einzahlen, amortisieren sich die Kosten in einer Überschlagsrechnung nach etwa 14 Jahren Pensionsbezug. Je früher Versicherte etwas einzahlen, desto günstiger ist natürlich das Verhältnis: Zahlen man mit 50 ein, amortisiert sich der Betrag bereits nach 10,7 Jahren. Bei einer Einzahlung mit 40 Jahren nach 8,2 Jahren. Das Ergebnis gilt für Männer und Frauen gleichermaßen.
Einzahlung in Euro | Alter zum Zeitpunkt der Einzahlung | Alter zum Pensions-antritts | Ertrag | Ertrag jährlich in Euro | Amortisation in x Jahren |
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10.260 | 30 | 65 | 115,63 | 1.618,82 | 6,34 |
10.260 | 40 | 65 | 89,06 | 1.246,84 | 8,23 |
10.260 | 50 | 65 | 68,33 | 956,62 | 10,73 |
10.260 | 60 | 65 | 51,20 | 716,80 | 14,31 |
10.260 | 65 | 65 | 43,19 | 604,66 | 16,97 |
Ein Vergleich der Höherversicherung mit dem Nachkauf von Schul- bzw. Studienzeiten ist pauschal nicht möglich. Wenn Ausbildungszeiten nachgekauft werden, kann sich das sehr unterschiedlich auf die Kontoerstgutschrift auswirken.
Lassen Sie sich von der Pensionsversicherungsanstalt eine Vergleichsberechnung machen, um herauszufinden, ob sich der Nachkauf von Ausbildungszeiten bei Ihnen auszahlt.
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