Weiterbeschäftigungspflicht
Nach Ende der Lehre hat ein Lehrling das Recht, noch 3 Monate beschäftigt zu werden. Freiwillig dürfen Sie den Arbeitsplatz aber auch sofort wechseln!
Während der Lehre muss ein Lehrling auch die Berufsschule besuchen. Dafür gelten jedoch bestimmte Regeln, damit der Lehrling sowohl die Ausbildung im Betrieb als auch die schulische Ausbildung unter einen Hut bringt:
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