Weiterbeschäftigungspflicht
Nach Ende der Lehre hat ein Lehrling das Recht, noch 3 Monate beschäftigt zu werden. Freiwillig dürfen Sie den Arbeitsplatz aber auch sofort wechseln!
Während der Lehre besuchen Lehrlinge neben der Ausbildung im Betrieb auch die Berufsschule. Für den Berufsschulbesuch gelten klare gesetzliche Regelungen.
Für den Besuch der Berufsschule müssen Lehrlinge von der Arbeit freigestellt werden. Das Lehrlingseinkommen wird während der Unterrichtszeit weiterbezahlt.
Die Unterrichtszeit wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet. Dazu zählen auch die Pausen, nicht jedoch die Mittagspause.
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