Rezeptgebühren-Deckelung

Die Rezeptgebühren sind gedeckelt. Das heißt: Niemand muss mehr als 2 Prozent seines Jahres-Nettoeinkommens für Rezeptgebühren ausgeben. 

Nettoeinkommen

Als Nettoeinkommen gelten Lohn oder Gehalt ohne Sonderzahlungen, Pensionen oder sonstige Bezüge wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

So hoch ist die Rezeptgebühr

In der Regel muss jede Patientin oder jeder Patient 7,10 Euro (2024) pro Rezept bezahlen.

Bestimmte Gruppen von Personen sind gänzlich von der Rezeptgebühr befreit. Nähere Informationen dazu finden Sie hier

Fälle aus der praxis

Frau in Bibliothek

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

Ob Sie die Deckelung für Rezeptgebühren erreicht haben, müssen Sie nicht selbst ausrechnen. Für alle gesetzlich Versicherten wird ein Rezeptgebührenkonto bei der Krankenkasse eingerichtet. Darauf werden das Jahresnettoeinkommen und die bezahlten Rezeptgebühren verbucht. Wenn Sie die "Deckelung" erreicht haben, wird das beim Stecken der E-Card in den Arztordinationen angezeigt. Dort wird die Rezeptgebühren-Befreiung auf dem Rezept vermerkt.

Zeitliche Verzögerungen bei der Feststellung, dass die Obergrenze der Rezeptgebühren erreicht wurde, wird es allerdings geben. Denn die Apotheken rechnen mit den Krankenkassen erst im Nachhinein monatlich ab. Zu viel gezahlte Rezeptgebühren gehen Ihnen aber nicht verloren. Sie werden einfach im nächsten Jahr als Gutschrift berücksichtigt.

Bei berufstätigen Versicherten wird für die Einkommensermittlung grundsätzlich das vorherige Jahres-Nettoeinkommen herangezogen.

Verringerung des Einkommens

Sollte sich Ihr Nettoeinkommen im Vergleich zum Vorjahr verringert haben, können sie beantragen, dass Ihr niedrigeres Einkommen zur Grundlage für die Errechnung Ihres Jahres-Nettoeinkommens herangezogen wird. So profitieren auch Menschen, die erst vor kurzem einen Einkommensrückgang verkraften mussten, von der neuen Obergrenze der Rezeptgebühren.

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeitsrecht

Das könnte Sie auch interessieren

Alles zur E-Card

Alles zur E-Card

Wo gilt die E-Card, in welchen Ländern die Euro­päische Kranken­ver­sicher­ungs­karte? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich die Karte ver­loren habe?

Befreiung von Rezeptgebühr

Befreiung von der Rezeptgebühr

Krank sein kostet Geld – Sie zahlen für jedes in der Apotheke eingelöste Rezept eine Gebühr. In manchen Fällen gibt es aber Rezeptgebührenbefreiung.

Geld bei Krankheit

Geld bei Krankheit

Im Krankenstand müssen Sie vom Arbeitgeber weiter bezahlt werden. Doch wann springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein und was bedeutet das für Sie?

  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum