Medizinische Masseur:innen und Heilmasseur:innen
Medizinische Masseur:innen und Heilmasseur:innen unterstützen Patient:innen durch gezielte manuelle Anwendungen zur Schmerzlinderung, Rehabilitation und Gesundheitsförderung.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Informationen zur Ausbildung sowie weitere zentrale Vorschriften für die Berufsausübung.
- Gewerbliche Masseur:innen
Die Grundausbildung zur/zum gewerblichen Masseur:in ermöglicht einen Einstieg in ein unselbstständiges Dienstverhältnis, etwa im Wellness- und Hotelbereich.
Gewerbliche Masseur:innen dürfen ausschließlich am gesunden Körper tätig werden.
Die Ausbildung dient zugleich als Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung Massage.
Nach erfolgreicher Befähigungsprüfung, mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis sowie Absolvierung der weiterführenden Fachausbildung Massage kann das Gewerbe selbstständig ausgeübt werden.
Nähere Informationen zu Ausbildung, Befähigungsprüfung und Gewerbeberechtigung finden Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
Berufsgesetz
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG) festgelegt.
Es regelt das Berufsbild, die Berufspflichten sowie die Voraussetzungen für die Berufsberechtigung.
| Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG | Regelt das Berufsbild, die Berufspflichten sowie die Berufsberechtigung der medizinischen Masseur:innen und Heilmasseur:innen. |
Ausbildung
Die Ausbildung der medizinischen Masseur:innen und Heilmasseur:innen ist gesetzlich geregelt und umfasst theoretische sowie praktische Ausbildungsteile.
Der Abschluss erfolgt durch eine kommissionelle Prüfung und wird durch Zeugnisse und Ausbildungsbestätigungen nachgewiesen.
| Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung – MMHm-AV | Regelt die Ausbildung zum medizinischen Masseur bzw. zur medizinischen Masseurin und zum Heilmasseur bzw. zur Heilmasseurin. |
| Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung - MMHmZV | Enthält Bestimmungen zu den Ausbildungsbestätigungen und Zeugnissen. |
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen
Für die Tätigkeit als medizinische:r Masseur:in und Heilmasseur:in gelten außerdem folgende Vorschriften:
| Heilmasseur-Berufsausweisverordnung (Hm-BerufsausweisV) | Regelt die Ausstellung und Gestaltung des Berufsausweises für Heilmasseur:innen. |
| Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG | Regelt die Arbeitszeiten für Angehörige von Gesundheitsberufen in Kranken- und Pflegeanstalten. |
| Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG | Regelt die Organisation und den Betrieb von Krankenanstalten. |
| Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG | Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich. |