Medizinische Masseur:innen und Heilmasseur:innen

Medizinische Masseur:innen und Heilmasseur:innen unterstützen Patient:innen durch gezielte manuelle Anwendungen zur Schmerzlinderung, Rehabilitation und Gesundheitsförderung.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Informationen zur Ausbildung sowie weitere zentrale Vorschriften für die Berufsausübung. 

Berufsgesetz

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG) festgelegt.

Es regelt das Berufsbild, die Berufspflichten sowie die Voraussetzungen für die Berufsberechtigung.

Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG Regelt das Berufsbild, die Berufspflichten sowie die Berufsberechtigung der medizinischen Masseur:innen und Heilmasseur:innen.

Ausbildung

Die Ausbildung der medizinischen Masseur:innen und Heilmasseur:innen ist gesetzlich geregelt und umfasst theoretische sowie praktische Ausbildungsteile.

Der Abschluss erfolgt durch eine kommissionelle Prüfung und wird durch Zeugnisse und Ausbildungsbestätigungen nachgewiesen.

Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung – MMHm-AV Regelt die Ausbildung zum medizinischen Masseur bzw. zur medizinischen Masseurin und zum Heilmasseur bzw. zur Heilmasseurin.

Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung - MMHmZV

Enthält Bestimmungen zu den Ausbildungsbestätigungen und Zeugnissen.

Weitere wichtige Rechtsgrundlagen

Für die Tätigkeit als medizinische:r Masseur:in und Heilmasseur:in gelten außerdem folgende Vorschriften:

Heilmasseur-Berufsausweisverordnung (Hm-BerufsausweisV) Regelt die Ausstellung und Gestaltung des Berufsausweises für Heilmasseur:innen.
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG Regelt die Arbeitszeiten für Angehörige von Gesundheitsberufen in Kranken- und Pflegeanstalten.
Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG Regelt die Organisation und den Betrieb von Krankenanstalten.
Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich.

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