Sozialbetreuungsberufe
Sozialbetreuer:innen begleiten Menschen mit Unterstützungsbedarf in ihrem sozialen und alltäglichen Umfeld.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Informationen zur Ausbildung sowie weitere zentrale Vorschriften, die für die Berufsausübung gelten.
Berufsgruppen:
Die Sozialbetreuungsberufe werden unterteilt in:
- Heimhilfe
- Fach-Sozialbetreuung (Schwerpunkte: Altenarbeit, Behindertenarbeit oder Behindertenbegleitung)
- Diplom-Sozialbetreuung (Schwerpunkte: Altenarbeit, Behindertenarbeit oder Familienarbeit)
Berufsrecht
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der Sozialbetreuung sind im Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz (S.SBBG) festgelegt.
| Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz – S.SBBG | Regelt das Berufsbild, die Tätigkeitsbereiche und die Ausbildung der Sozialbetreuungsberufe im Land Salzburg. |
Ausbildung
Die Ausbildung der Sozialbetreuungsberufe ist gesetzlich geregelt.
In Salzburg erfolgt die Regelung direkt im Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz – S.SBBG.
In anderen Bundesländern bestehen vergleichbare landesrechtliche Bestimmungen, etwa das Vorarlberger Sozialbetreuungsberufegesetz oder das Oö. Sozialberufegesetz - Oö. SBG.
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen:
| Vereinbarung gem. Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe – Art. 15a B-VG-VSBB | Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Berufsbild, Tätigkeiten und Ausbildung der Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe. |
| Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG | Regelt die Berufsbilder der Gesundheits- und Krankenpflege und grenzt diese von den Tätigkeiten der Sozialbetreuungsberufe ab. |
| Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgung-Ausbildungsverordnung – GuK-BAV | Regelt das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ sowie den Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildung. |
| Schulorganisationsgesetz | Das Schulorganisationsgesetz enthält in den § 63 und 63a die Bestimmungen zu den Fachschulen für Sozialberufe und den Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung. |
| Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG | Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich. |