Probezeit - Ihre Rechte
Beim Eintritt in ein neues Unternehmen ist eine Probezeit üblich. Aber wie lange darf Sie dauern und welches Entgelt steht Ihnen in dieser Zeit zu?
Vor einem neuen Job wird oft vereinbart,
zunächst einmal ein paar Tage in der Firma zu "schnuppern". Ihr Recht:
Wenn Sie in dieser Zeit arbeiten, so sind das Arbeitstage, die
selbstverständlich bezahlt werden müssen! Anders ist es, wenn Sie
eingeladen werden, sich die Firma einmal nur anzuschauen, wobei es aber
selten beim Anschauen bleibt ...
Unser Tipp
Seriöse Arbeitgeber verlangen keine Gratis-Schnuppertage, sondern vereinbaren eine Probezeit.
Jede Aufnahme einer Beschäftigung und auch jedes "Schnuppern" ist schon
vorher dem Arbeitsmarktservice (AMS) zu melden. Diese
Informationspflicht gegenüber dem AMS haben Sie und nicht der
Arbeitgeber.
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