Personenbetreuer:innen
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Rechtsgrundlagen für die Ausübung der Personenbetreuung (24-Stunden-Betreuung). Mit den angegebenen Links gelangen Sie direkt zum Rechtsinformationssystem (RIS) und finden dort die jeweils aktuelle Fassung der Gesetze und Verordnungen.
Berufsausübung
Die Personenbetreuung zählt in Österreich zu den freien Gewerben und kann selbstständig oder unselbstständig ausgeübt werden.
Selbstständige Personenbetreuer:innen müssen über eine aufrechte Gewerbeberechtigung gemäß Gewerbeordnung (GewO) verfügen.
Die Ausübung des Gewerbes unterliegt der Aufsicht der Wirtschaftskammer und den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetz - HBeG.
Berufsgesetz:
Das Berufsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit als Personenbetreuer:in.
| Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG | § 3b GuKG enthält die Bestimmungen zu den Kompetenzen der Personenbetreuer:innen. |
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen:
Neben dem GuKG sind für die Tätigkeit in der Personenbetreuung weitere Vorschriften relevant:
| Hausbetreuungsgesetz - HBeG | Regelt die Betreuung von Personen in deren Privathaushalten. |
| Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz - HGHAG | Enthält arbeitsrechtliche Bestimmungen, unter anderem zur Fürsorgepflicht, zum Urlaub und zur Auflösung des Dienstverhältnisses. |
| Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung - GuK-BAV | Bestimmungen zum Ausbildungsmodul Unterstützung bei der Basisversorgung. |
Ausbildung
Für die Tätigkeit als Personenbetreuer:in ist grundsätzlich keine spezielle Ausbildung vorgeschrieben.
Für die Förderung einer 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministerium gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen:
- Nachweis einer Ausbildung, die im Wesentlichen jener einer Heimhilfe nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe entspricht, oder
- mindestens sechs Monate Tätigkeit im Rahmen einer sachgerechten Betreuung, oder
- über eine Befugnis gemäß § 3b GuKG oder gemäß § 50b Ärztegesetz 1998 verfügen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.