Musiktherapeut:innen
Musiktherapeut:innen nutzen Musik gezielt, um psychische und körperliche Gesundheit zu fördern und Heilungsprozesse zu unterstützen.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Informationen zur Ausbildung sowie weitere zentrale Vorschriften, die für die Berufsausübung gelten.
Berufsgesetz:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Musiktherapiegesetz (MuthG) festgelegt.
Es regelt das Berufsbild, die Berufspflichten und die Voraussetzungen zur Ausübung der Musiktherapie.
Diese umfasst die Anwendung musikalischer Mittel zu therapeutischen, rehabilitativen und präventiven Zwecken.
| Musiktherapiegesetz – MuthG | Regelt das Berufsbild, die Berufspflichten und die Voraussetzungen zur Ausübung der Musiktherapie. Diese umfasst die Anwendung musikalischer Mittel zu therapeutischen, rehabilitativen und präventiven Zwecken. |
Ausbildung
Die Ausbildung der Musiktherapeut:innen ist gesetzlich geregelt und kann an Universitäten, Privathochschulen oder Fachhochschulen erfolgen.
Sie schließt mit einer kommissionellen Prüfung ab und führt nach erfolgreichem Abschluss zur Eintragung in die Musiktherapeut:innenliste beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wodurch die Berufsberechtigung erteilt wird.
| Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019 – Muth-AV 2019 | Regelt Aufbau, Inhalte, Dauer und Prüfungsanforderungen der Ausbildung sowie die im Rahmen der Ausbildung zu erwerbenden Kompetenzen. |
| Universitätsgesetz 2002 – UG | Regelt die Organisation der Universitäten und ihre Studien. |
| Privathochschulgesetz – PrivHG | Bestimmungen zur Organisation und Anerkennung von Privathochschulen in Österreich. |
| Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG | Regelt die rechtlichen Grundlagen für Fachhochschulstudiengänge. |
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen
Für die Tätigkeit von Musiktherapeut:innen gelten außerdem folgende Vorschriften:
| Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG | Arbeitszeitrecht für Angehörige von Gesundheitsberufen in Kranken- und Pflegeanstalten. |
| Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG | Bestimmungen zur Organisation und zum Betrieb von Krankenanstalten. |
| Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG | Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich. |