Musiktherapeut:innen
Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Berufsausübung und Ausbildung der Musiktherapeut:innen. Mit den angegebenen Links gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen. Mit den angegebenen Links gelangen Sie direkt zum Rechtsinformationssystem (RIS) und finden dort die jeweils aktuelle Fassung der Gesetze und Verordnungen.
Berufsgesetz:
Das Berufsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Musiktherapeut:innen.
| Musiktherapiegesetz – MuthG | Regelt das Berufsbild, die Berufspflichten und die Voraussetzungen zur Ausübung der Musiktherapie. Diese umfasst die Anwendung musikalischer Mittel zu therapeutischen, rehabilitativen und präventiven Zwecken. |
Ausbildung
Die Ausbildung der Hebammen ist gesetzlich geregelt.
| Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019 – Muth-AV 2019 | Regelt Aufbau, Inhalte, Dauer und Prüfungsanforderungen der Ausbildung sowie die im Rahmen der Ausbildung zu erwerbenden Kompetenzen. |
Die Ausbildung kann an Universitäten, Privathochschulen oder Fachhochschulen erfolgen. Die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen sind in folgenden Gesetzen festgelegt:
| Universitätsgesetz 2002 – UG |
| Privathochschulgesetz – PrivHG |
| Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG |
Die Berufsberechtigung wird nach Abschluss der Ausbildung durch Eintragung in die Musiktherapeut:innenliste beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erteilt.
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen
Darüber hinaus gelten für die Tätigkeit von Hebammen weitere Vorschriften:
| Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG | Arbeitszeitrecht für Angehörige von Gesundheitsberufen in Kranken- und Pflegeanstalten. |
| Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG | Bestimmungen zur Organisation und zum Betrieb von Krankenanstalten. |
| Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG | Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich. |