Kardiotechniker:innen
Kardiotechniker:innen bedienen und überwachen während Herz- und Gefäßoperationen die technischen Systeme zur Aufrechterhaltung des Kreislaufs.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Informationen zur Ausbildung sowie Hinweise zu den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Berufsgesetz
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit als Kardiotechniker:in sind im Kardiotechnikergesetz (KTG) festgelegt.
Es regelt das Berufsbild, die Berufsausübung und die Voraussetzungen für die Berufsberechtigung.
| Kardiotechnikergesetz - KTG | Regelt das Berufsbild, die Berufspflichten und die Berufsberechtigung von Kardiotechniker:innen. |
Ausbildung
Die Ausbildung der Kardiotechniker:innen ist gesetzlich geregelt.
Sie umfasst theoretische und praktische Ausbildungsanteile und wird durch eine Abschlussprüfung beendet.
| Kardiotechniker-Ausbildungsverordnung (KT-AV) | Enthält Bestimmungen zur Ausbildung, zu den Prüfungen sowie zur Nostrifikation. |
Arbeitsrechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
Darüber hinaus gelten für die Tätigkeit von Kardiotechniker:innen weitere Vorschriften:
| Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG | Arbeitszeitgesetz für Angehörige von Gesundheitsberufen in Krankenanstalten, Pflegeanstalten und ähnlichen Einrichtungen. |
| Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG | Regelt die Organisation und den Betrieb von Krankenanstalten. |
| Medizinproduktegesetz 2021 – MPG 2021 | Vorschriften rund um den Umgang mit Medizinprodukten sowie zu Meldepflichten. |
| Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG | Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich. |