Begünstigtenstatus
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf den Begünstigtenstatus und damit verbundene Vorteile haben.
Wenn in einem Betrieb dauerhaft mindestens 5 begünstigte behinderte Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind, wählen diese eine Behindertenvertrauensperson (BVP) und eine oder mehrere Stellvertreter:innen.
Die Behindertenvertrauensperson vertritt die Interessen der begünstigten behinderten Arbeitnehmer:innen im Betrieb. Sie achtet unter anderem darauf, dass die Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes eingehalten werden.
Die Zahl hängt davon ab, wie viele begünstigte behinderte Arbeitnehmer:innen im Betrieb beschäftigt sind:
Stellvertreter:innen können im Auftrag der BVP Aufgaben der Interessenvertretung übernehmen – auch wenn die BVP anwesend ist. Falls nötig, kann dafür eine Geschäftsordnung festgelegt werden.
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