Behinderten­vertrauens­person

Gebärdensprache

Die Gebärdensprachvideos des ServiceCenters ÖGS.barrierefrei, informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer:innen über ihre Rechte in der Arbeitswelt. Hier geht's zu den Videos: Behindertenvertrauensperson + Aufgaben und Rechte der Behindertenvertrauensperson.

In jedem Betrieb, in dem dauernd mindestens fünf begünstigte behinderte Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden, ist von diesen eine Behindertenvertrauensperson (BVP) und eine oder mehrere Stellvertreter:innen zu wählen. Die Zahl der Stellvertreter:innen hängt davon ab, wie viele begünstigte behinderte Menschen im Betrieb beschäftigt sind.

Anzahl der Behindertenvertrauenspersonen & Stellvertreter:innen

  • bei 5 bis 14 begünstigten behinderten Arbeitnehmer:innen: 1 BVP, 1 Stellvertreter:in
  • ab 15 begünstigten behinderten Arbeitnehmer:innen: 1 BVP, 2 Stellvertreter:innen
  • ab 40 begünstigten behinderten Arbeitnehmer:innen: 1 BVP, 3 Stellvertreter:innen

Die Stellvertreter:innen können im Auftrag der Behindertenvertrauensperson die Aufgaben der Interessenvertretung auch dann wahrnehmen, wenn die Behindertenvertrauensperson anwesend ist. Erforderlichenfalls kann eine Geschäftsordnung darüber erlassen werden.

Fälle aus der praxis

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