Bauarbeiter
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Arbeitsrecht: Die 10 häufigsten Fallen

Wer seine Rechte nicht kennt, zahlt im Streitfall oft drauf. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie nach, bevor Sie etwas unterschreiben: bei Ihrem Betriebsrat, Ihrer Gewerkschaft oder der AK. Lernen Sie hier die 10 häufigsten Fallen für Arbeitnehmer:innen kennen und wie Sie diese ver­meiden können!

1. „Ich kann im Krankenstand nicht gekündigt werden.“

Eine Kündigung im Krankenstand ist möglich. Aber der Arbeitgeber muss auch hier Fristen und Termine einhalten. Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleibt aber bestehen - auch nach dem Ende des Ar­beits­ver­hält­nisses, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung noch nicht aufgebraucht ist.

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