Begünstigte behinderte Menschen
Der „Begünstigtenstatus“ birgt für behinderte ArbeitnehmerInnen Vorteile. Erfahren Sie, wie Sie den Status erhalten und was er Ihnen bringt!
Gebärdensprache
Die Gebärdensprachvideos des ServiceCenters ÖGS.barrierefrei, informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer:innen über ihre Rechte in der Arbeitswelt. Hier geht's zum Video: Diskriminierung verboten!
Das Behinderteneinstellungsgesetz verbietet die Benachteiligung von Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass beispielsweise Arbeitnehmer:innen trotz Qualifizierung wegen ihrer Behinderung nicht eingestellt werden. Das ist nicht zulässig.
Arbeitnehmer:innen dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden - insbesondere nicht bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, der Festsetzung des Entgelts, der Gewährung von Sozialleistungen, den sonstigen Arbeitsbedingungen, bei Weiterbildungsmaßnahmen, bei der Beförderung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Auch eine Belästigung durch Arbeitgeber:in, Kolleg:innen oder dritte Personen im Zusammenhang mit der Behinderung ist nicht zulässig.
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