Diskriminierung verboten!

Gebärdensprache

Die Gebärdensprachvideos des ServiceCenters ÖGS.barrierefrei, informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer:innen über ihre Rechte in der Arbeitswelt. Hier geht's zum Video: Diskriminierung verboten!

Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt

Das Behinderteneinstellungsgesetz verbietet die Benachteiligung von Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass beispielsweise Arbeitnehmer:innen trotz Qualifizierung wegen ihrer Behinderung nicht eingestellt werden. Das ist nicht zulässig.

Was Sie sich nicht gefallen lassen sollten

Arbeitnehmer:innen dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden - insbesondere nicht bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, der Festsetzung des Entgelts, der Gewährung von Sozialleistungen, den sonstigen Arbeitsbedingungen, bei Weiterbildungsmaßnahmen, bei der Beförderung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Auch eine Belästigung durch Arbeitgeber:in, Kolleg:innen oder dritte Personen im Zusammenhang mit der Behinderung ist nicht zulässig.

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