Soziale Arbeit
Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen unterstützen und helfen Menschen in komplexen sozialen Themen und Problemlagen. Sie vermitteln Hilfsangebote und fördern Selbstbestimmung sowie soziale Teilhabe.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Informationen zur Ausbildung sowie weitere zentrale Vorschriften, die für die Berufsausübung gelten.
Berufsrecht
Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich je nach Tätigkeitsbereich aus unterschiedlichen landesrechtlichen und organisationsbezogenen Vorschriften.
Seit 2024 sind die Berufsbezeichnungen „Sozialarbeiter:in“ und „Sozialpädagog:in“ in Österreich gesetzlich geschützt.
Mit dem Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 (SozBezG 2024) ist geregelt, wer diese Berufsbezeichnungen führen darf.
Das Gesetz dient dem Schutz der Berufsbezeichnungen und der Qualitätssicherung, stellt jedoch kein umfassendes Berufsrecht dar.
Ausbildung
Es gibt unterschiedliche Wege um die geschützten Berufsbezeichnungen zu erlangen.
Die Ausbildung zur Sozialarbeiter:in erfolgt in der Regel im Rahmen eines Studiums der Sozialen Arbeit an Fachhochschulen.
Zusätzlich werden Ausbildungen mit Schwerpunkt Sozialpädagogik auf Ebene der Sekundarstufe sowie im Rahmen von Kollegs angeboten.
Darüber hinaus bestehen an Hochschulen, pädagogischen Hochschulen und Universitäten Bachelor-Studiengänge, die den Zugang zur Berufsbezeichnung ermöglichen.
An vielen Einrichtungen werden außerdem Master-Studiengänge angeboten, die eine fachliche Vertiefung bzw. Spezialisierung ermöglichen.
Die unterschiedlichen Ausbildungswege vermitteln fachliche, methodische und rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit und enthalten verpflichtende Praxisanteile.
| Schulorganisationsgesetz | Regelt Ausbildungsmöglichkeiten im sozialen Bereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie an Kollegs, insbesondere Fachschulen für Sozialberufe und Sonderformen mit sozialpädagogischem Schwerpunkt. |
| Regelt die rechtlichen Grundlagen für Fachhochschulstudiengänge. |
Berufliche Standards
Die Soziale Arbeit versteht sich als eigenständige Profession mit einem klaren gesellschaftlichen Auftrag, insbesondere im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit und den Abbau sozialer Ungleichheiten.
Der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS) wirkt an der Entwicklung von Berufsbildern, Qualitätsstandards und fachlichen Leitlinien mit.