Trainingstherapeut:innen
Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Berufsausübung und Ausbildung der Trainingstherapeut:innen. Mit den angegebenen Links gelangen Sie direkt zum Rechtsinformationssystem (RIS) und finden dort die jeweils aktuelle Fassung der Gesetze und Verordnungen.
Berufsgesetz
Das Berufsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Trainingstherapeut:innen.
| Medizinische Assistenzberufe-Gesetz - MABG | Regelt die Berufsbilder, Berufspflichten und Ausbildungsvorgaben für die medizinischen Assistenzberufe, darunter auch die Trainingstherapie. |
Ausbildung
Die Ausbildung der Trainingstherapeut:innen ist gesetzlich geregelt und richtet sich an Absolvent:innen sportwissenschaftlicher Studienrichtungen.
| Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung – TT-AV | Enthält Bestimmungen zur Ausbildung und zum Qualifikationsprofil von Sportwissenschafter:innen in der Trainingstherapie. |
| Trainingstherapie-Akkreditierungsverordnung – TT-AkkV | Regelt die generell akkreditierten Ausbildungen in der Trainingstherapie. |
| Universitätsgesetz 2002 – UG | Regelt die Organisation der Universitäten und ihrer Studien, an denen die wissenschaftlichen Grundlagen der Trainingstherapie vermittelt werden. |
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen
Darüber hinaus gelten für die Tätigkeit als Trainingstherapeut:in folgende Vorschriften:
| Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG | Arbeitszeitgesetz für Angehörige von Gesundheitsberufen in Krankenanstalten, Pflegeanstalten und ähnlichen Einrichtungen. |
| Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG | Regelt die Organisation und den Betrieb von Krankenanstalten. |
| Medizinproduktegesetz 2021 – MPG 2021 | Vorschriften rund um den Umgang mit Medizinprodukten sowie zu Meldepflichten. |
| Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG | Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich. |