Trainingstherapeut:innen
Trainingstherapeut:innen verbinden Bewegung, Sportwissenschaft und Rehabilitation, um die körperliche Leistungsfähigkeit von Patient:innen gezielt zu fördern.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Informationen zur Ausbildung sowie weitere zentrale Vorschriften, die für die Berufsausübung gelten.
Berufsgesetz
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Trainingstherapeut:innen sind im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) festgelegt.
| Medizinische Assistenzberufe-Gesetz - MABG | Regelt die Berufsbilder, Berufspflichten und Ausbildungsvorgaben für die medizinischen Assistenzberufe, darunter auch die Trainingstherapie. |
Ausbildung
Die Ausbildung der Trainingstherapeut:innen ist gesetzlich geregelt und richtet sich in der Regel an Absolvent:innen sportwissenschaftlicher Studienrichtungen.
| Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung – TT-AV | Enthält Bestimmungen zur Ausbildung und zum Qualifikationsprofil von Sportwissenschafter:innen in der Trainingstherapie. |
| Trainingstherapie-Akkreditierungsverordnung – TT-AkkV | Regelt die generell akkreditierten Ausbildungen in der Trainingstherapie. |
| Universitätsgesetz 2002 – UG | Regelt die Organisation der Universitäten und ihrer Studien, an denen die wissenschaftlichen Grundlagen der Trainingstherapie vermittelt werden. |
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen
| Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG | Arbeitszeitgesetz für Angehörige von Gesundheitsberufen in Krankenanstalten, Pflegeanstalten und ähnlichen Einrichtungen. |
| Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG | Regelt die Organisation und den Betrieb von Krankenanstalten. |
| Medizinproduktegesetz 2021 – MPG 2021 | Vorschriften rund um den Umgang mit Medizinprodukten sowie zu Meldepflichten. |
| Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG | Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich. |