Krankenstand & Arbeitslosigkeit
Auch in der Arbeitslosigkeit wichtig: Melden Sie Beginn und Ende eines Krankenstands immer gleich beim AMS! Wer die Meldung versäumt, verliert Geld.
Sie haben ein geringes Einkommen und müssen jeden Euro dreimal umdrehen? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie sich von einigen Gebühren befreien lassen können oder Anspruch auf einen Sozialtarif haben. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt.
Tipp
Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die angegebenen Beitragsgrenzen, können Sie bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend machen (außergewöhnliche Belastungen, 24-Stunden-Betreuung, Mietaufwand). Weitere Details finden Sie hier unter "Abzugsfähige Ausgaben" zum ORF-Beitrag.
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