Gebührenbefreiungen bei geringem Einkommen

Sie haben ein geringes Einkommen und müssen jeden Euro dreimal umdrehen? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie sich von einigen Gebühren befreien lassen können oder Anspruch auf einen Sozialtarif haben. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt. 

Allgemeine Voraussetzungen (ORF-Beitrag, Telefon, Strom, Gas)

  • Sie müssen volljährig sein, d.h. 18 Jahre
     
  • Die Adresse, für die Sie die Befreiung beantragen, muss Ihr Hauptwohnsitz sein.

  • Sie dürfen nicht vorgeschoben sein, damit eine andere Person die Befreiung erhält.

  • Sie müssen anspruchsberechtigt sein, weil Sie z. B. arbeitslos oder gehörlos sind; eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld haben; Lehrling (volljährig) sind; eine Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln haben (z. B. Grundversorgung, Rezeptgebührenbefreiung, Zivildienstleistende); Mindestsicherung, Pension, Pflegegeld, Studien- oder Schülerbeihilfe beziehen.

  • lhr Haushaltsnettoeinkommen darf maximal € 1.364,12 (für eine Person) bzw. € 2.152,03 (für zwei Personen) zuzüglich € 210,48für jede weitere Person, betragen. (Richtsätze für 2024)

Tipp

Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die angegebenen Beitragsgrenzen, können Sie bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend machen (außergewöhnliche Belastungen, 24-Stunden-Betreuung, Mietaufwand). Weitere Details finden Sie hier unter "Abzugsfähige Ausgaben" zum ORF-Beitrag.

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