Gebührenbefreiungen bei geringem Einkommen

Sie haben ein geringes Einkommen und müssen jeden Euro dreimal umdrehen? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie sich von einigen Gebühren befreien lassen können oder Anspruch auf einen Sozialtarif haben. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt. 

Allgemeine Voraussetzungen (ORF-Beitrag, Telefon, Strom, Gas)

  • Sie müssen volljährig sein, d.h. 18 Jahre
     
  • Die Adresse, für die Sie die Befreiung beantragen, muss Ihr Hauptwohnsitz sein.

  • Sie dürfen nicht vorgeschoben sein, damit eine andere Person die Befreiung erhält.

  • Sie müssen anspruchsberechtigt sein, weil Sie z. B. arbeitslos oder gehörlos sind; eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld haben; Lehrling (volljährig) sind; eine Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln haben (z. B. Grundversorgung, Rezeptgebührenbefreiung, Zivildienstleistende); Mindestsicherung, Pension, Pflegegeld, Studien- oder Schülerbeihilfe beziehen.

  • lhr Haushaltsnettoeinkommen darf maximal € 1.364,12 (für eine Person) bzw. € 2.152,03 (für zwei Personen) zuzüglich € 210,48für jede weitere Person, betragen. (Richtsätze für 2024)

Tipp

Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die angegebenen Beitragsgrenzen, können Sie bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend machen (außergewöhnliche Belastungen, 24-Stunden-Betreuung, Mietaufwand). Weitere Details finden Sie hier unter "Abzugsfähige Ausgaben" zum ORF-Beitrag.

Fälle aus der praxis

Frau in Bibliothek

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeitsrecht

Das könnte Sie auch interessieren

Krank - Mann liegt im Bett und misst Fieber!

Krankenstand & Arbeitslosigkeit

Auch in der Arbeitslosigkeit wichtig: Melden Sie Beginn und Ende eines Krankenstands immer gleich beim AMS! Wer die Meldung versäumt, verliert Geld.

Arbeitsloser sitzt im Warteraum

Arbeitslos: Was nun?

Was tun, wenn der Job weg ist? Die wichtigsten Infos über das richtige Vorgehen beim AMS, entscheidende Fristen und den Bezug des Arbeitslosengelds.

  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum