Psychotherapeut:innen
Psychotherapeut:innen behandeln seelisches Leid mit anerkannten wissenschaftlichen Methoden und begleiten Menschen in herausfordernden Lebenssituationen.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Informationen zur Ausbildung sowie Hinweise zur aktuellen Gesetzesnovelle.
Hinweis zur aktuellen Umstellung
Die psychotherapeutische Tätigkeit ist in Österreich seit 1991 gesetzlich geregelt.
Mit 1. Jänner 2025 ist das neue Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) in Kraft getreten.
Damit wird die Ausbildung schrittweise auf ein universitäres Studium umgestellt.
Künftig besteht die Ausbildung aus einem Bachelor- und einem Masterstudium Psychotherapie, gefolgt von einer praktischen Ausbildungsphase mit Approbationsprüfung.
Für alle Personen, die ihre Ausbildung bereits nach dem bisherigen System begonnen haben (Propädeutikum und Fachspezifikum), gilt:
Diese Ausbildungen können wie geplant abgeschlossen werden.
Die neuen Bestimmungen zur universitären Ausbildung treten mit 1. Oktober 2026 vollständig in Kraft.
Berufsgesetz
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Psychotherapeut:innen sind im Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) festgelegt.
| Psychotherapiegesetz 2024 – PThG 2024 | Regelt die Ausbildung, Berufsberechtigung und Berufspflichten der Psychotherapeut:innen. Psychotherapie wird darin als eigenständige, wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode beschrieben, die seelisches Leid lindert oder heilt. |
Ausbildung
Psychotherapie-Ausbildungs-, Approbationsprüfungs- und Qualitätssicherungs-Verordnung – PTh-AAQV 2024 | Enthält nähere Bestimmungen zur neuen Ausbildung, zu Prüfungen und zur Qualitätssicherung. Tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft |
Die Berufsberechtigung wird nach Abschluss der Ausbildung durch Eintragung in die Liste der Psychotherapie beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erteilt.
Weitere Informationen finden Sie beim Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP).
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen
Darüber hinaus gelten für die Tätigkeit als Trainingstherapeut:in folgende Vorschriften:
| Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG | Arbeitszeitgesetz für Angehörige von Gesundheitsberufen in Krankenanstalten, Pflegeanstalten und ähnlichen Einrichtungen. |
| Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG | Regelt die Organisation und den Betrieb von Krankenanstalten. |
| Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG | Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich. |