Psycholog:innen

Klinische und Gesundheitspsycholog:innen begleiten Menschen bei psychischen Belastungen und fördern psychische Gesundheit in Prävention, Diagnostik und Behandlung.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Informationen zur Ausbildung sowie Hinweise zur Berufsausübung.

Berufsgesetz

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Psychologengesetz 2013 (PsychG 2013) festgelegt.

Es regelt die Führung der Berufsbezeichnung „Psychologin“ bzw. „Psychologe“, die Berufsausübung in der Klinischen und Gesundheitspsychologie sowie die Voraussetzungen für die Berufsberechtigung.

Psychologengesetz 2013 – PlG 2013 Regelt die Führung der Berufsbezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ sowie die Berufsausübung in der Gesundheitspsychologie und Klinischen Psychologie. Es definiert die jeweiligen Tätigkeitsbereiche, Berufspflichten und Voraussetzungen für die Berufsberechtigung.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt an einer Universität mit Abschluss als Master of Science (Psychologie).

Für die Berufsausübung als Klinische oder Gesundheitspsycholog:in ist anschließend eine postgraduale Ausbildung gemäß Psychologengesetz 2013 erforderlich.

Die Berufsberechtigung wird nach Abschluss der Ausbildung durch Eintragung in die Liste der Klinischen Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erteilt. 

Universitätsgesetz 2002 – UG Regelt die Organisation der Universitäten und ihre Studien.
Privathochschulgesetz – PrivHG Bestimmungen zur Organisation und Anerkennung von Privathochschulen in Österreich.

Weitere wichtige Rechtsgrundlagen

Für die Tätigkeit von Klinischen und Gesundheitspsycholog:innen gelten außerdem folgende Vorschriften:

Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG Arbeitszeitgesetz für Angehörige von Gesundheitsberufen in Krankenanstalten, Pflegeanstalten und ähnlichen Einrichtungen.
Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG Regelt die Organisation und den Betrieb von Krankenanstalten.
Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich.


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