Psycholog:innen
Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Berufsausübung und Ausbildung der Psycholog:innen. Mit den angegebenen Links gelangen Sie direkt zum Rechtsinformationssystem (RIS) und finden dort die jeweils aktuelle Fassung der Gesetze und Verordnungen.
Berufsgesetz
Das Berufsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Psycholog:innen.
| Psychologengesetz 2013 – PlG 2013 | Regelt die Führung der Berufsbezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ sowie die Berufsausübung in der Gesundheitspsychologie und Klinischen Psychologie. Es definiert die jeweiligen Tätigkeitsbereiche, Berufspflichten und Voraussetzungen für die Berufsberechtigung. |
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt an einer Universität mit Abschluss als Master of Science (Psychologie).
Für die Berufsausübung als Klinische oder Gesundheitspsycholog:in ist anschließend eine postgraduale Ausbildung gemäß Psychologengesetz 2013 erforderlich.
Die Berufsberechtigung wird nach Abschluss der Ausbildung durch Eintragung in die Liste der Klinischen Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erteilt.
| Universitätsgesetz 2002 – UG | Regelt die Organisation der Universitäten und ihre Studien. |
| Privathochschulgesetz – PrivHG | Bestimmungen zur Organisation und Anerkennung von Privathochschulen in Österreich. |
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen
Darüber hinaus gelten für die Tätigkeit als Trainingstherapeut:in folgende Vorschriften:
| Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – KA-AZG | Arbeitszeitgesetz für Angehörige von Gesundheitsberufen in Krankenanstalten, Pflegeanstalten und ähnlichen Einrichtungen. |
| Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG | Regelt die Organisation und den Betrieb von Krankenanstalten. |
| Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG | Regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich. |