Steuersparen von A bis Z
Von A wie Adoptionskosten bis Z wie Zahnbehandlungskosten - was Sie unter welchen Bedingungen und wie steuerlich geltend machen können.
Sie arbeiten im Ausland, für einen ausländischen Betrieb oder beziehen eine Pension aus dem Ausland? Entscheidend ist, wo Sie wohnen und wo Sie tatsächlich arbeiten. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, welcher Staat Ihr Einkommen besteuern darf.
Tipp
Ausführliche Informationen finden Sie im Ratgeber „Steuerliche Regelungen bei Auslandseinkünften“.
Grundsätzlich versteuern Sie Ihr gesamtes Einkommen in dem Staat, in dem Sie ansässig sind. Das ist meist der Staat, in dem Sie Ihren Wohnsitz und den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen haben.
Als Wohnsitz gilt eine Wohnmöglichkeit, die zum Wohnen geeignet ist und die Sie jederzeit nutzen können – etwa eine Wohnung, ein Untermietzimmer oder das dauerhaft verfügbare Zimmer im Elternhaus. Eine bloße Schlafstelle des Betriebs reicht nicht aus.
Achtung!
Die Meldung im Zentralen Melderegister ist nicht entscheidend. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse.
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