Anträge an das Finanzamt

Sie haben nach Ihrer Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) einen falsch berechneten Ein­kommen­steuer­be­scheid oder eine unerwartet hohe Steuernachforderung erhalten, die Sie nicht sofort bezahlen können?

In diesem Fall haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Korrektur des Bescheides oder eine Zahlungserleichterung beim Finanzamt zu beantragen.

Tipp

Entsprechende Vorlagen und Beispiele finden Sie bei unseren Musterbriefen.

Beschwerde

Haben Sie zum Beispiel vergessen, bei der ANV etwas geltend zu machen, oder wurde etwas nicht berücksichtigt, dann können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides eine Beschwerde beim Finanzamt Österreich einbringen.

Achtung!

Wenn Sie einen Zugang zu FinanzOnline haben, dann erhalten Sie Ihre Bescheide automatisch über FinanzOnline. Ab dem Zeitpunkt, in dem der Bescheid in den "Nachrichten" hinterlegt ist, beginnt die Beschwerdefrist von einem Monat zu laufen. Sie können aber eine Email-Adresse in FinanzOnline angeben, und beantragen, dass Sie benachrichtigt werden, wenn etwas in den Nachrichten hinterlegt wird. Außerdem haben Sie die Möglichkeit auf die elektronische Zustellung zu verzichten, damit Sie Ihre Bescheide wieder per Post zugestellt bekommen.

Wichtig!

Diese Beschwerde muss folgende Punkte beinhalten:

  • Bezeichnung des Bescheides gegen den sich die Beschwerde richtet,
  • Erklärung in welchen Punkten der Bescheid als falsch erachtet wird,
  • Erklärung welche Änderungen beantragt werden und
  • Begründung für die beantragten Änderungen

Tipp: Eine Mustervorlage der Beschwerde finden Sie hier.

Nach der Bearbeitung der Beschwerde schickt Ihnen das Finanzamt eine Beschwerdevorentscheidung zu. Zu beachten ist im Zusammenhang mit einer Beschwerde aber, dass durch sie die Zahlfrist für eine Steuernachforderung nicht unterbrochen wird. Das bedeutet, dass Sie eine Steuernachforderung auch dann bezahlen müssen, wenn Sie eine Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid einlegen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit die Nachforderung bis zur Entscheidung über die Beschwerde aussetzen zu lassen. Dafür müssen Sie einen Aussetzungsantrag stellen.

Downloads

Links

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Freibetragsbescheid

Freibetragsbescheid

Mit dem Freibetragsbescheid zahlen Sie nicht erst am Jahresende, sondern Monat für Monat weniger Lohnsteuer. Wie Sie ihn bekommen und was er bringt.

Formulare "Steuer & Geld"

Formulare "Steuer & Ein­kommen"

Beantragen Sie eine Veranlagung, auch, wenn Sie dazu nicht ver­pflichtet sind – meist gibt es Geld zurück! Mit direkten Links zu allen Formularen.

  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum