Freibetragsbescheid
Mit einem Freibetragsbescheid werden bestimmte Ausgaben schon bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt.
Ihr Einkommensteuerbescheid ist falsch oder die Steuernachforderung zu hoch, um sie sofort zu bezahlen? Je nach Situation können Sie eine Korrektur, die Aussetzung der Einhebung oder eine Zahlungserleichterung beantragen.
Wurde bei Ihrer Arbeitnehmer etwas vergessen oder vom Finanzamt nicht berücksichtigt? Dann können Sie innerhalb eines Monats ab Zustellung des Einkommensteuerbescheides Beschwerde beim Finanzamt Österreich einbringen.
Die Beschwerde muss enthalten:
Die einmonatige Frist beginnt, sobald der Bescheid in Ihren „Nachrichten“ hinterlegt wurde. Sie können eine E-Mail-Benachrichtigung aktivieren oder in FinanzOnline auf die elektronische Zustellung verzichten.
Seit 1. Oktober 2025 ist der Einstieg in FinanzOnline nur noch mit ID Austria oder Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich.
© 2026 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87